Wasserkörper
Für die wasserwirtschaftliche Planung und die Kommunikation zwischen Ministerium und Bundesländern wurden die einzelnen Gewässer Österreichs gemäß den Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG in so genannte Wasserkörper eingeteilt.
Es werden Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper unterschieden. Ein Oberflächenwasserkörper ist gemäß §30a Abs.3 WRG 1959 als ein „einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers“ definiert. Ein Grundwasserkörper ist ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter (§30c Abs.3 Z1 WRG 1959). Die Wasserkörper bilden die kleinste Bewirtschaftungseinheit, auf die sich die Aussagen der Bestandsaufnahme, der Überwachungs- und Maßnahmenprogramme beziehen.
Informationen zu Oberflächen- und Grundwasserkörpern werden über unterschiedliche Zugänge bereitgestellt:
Grundwasser: über eine Datenbankabfrage können Informationen zu Stammdaten, Kurzbeschreibung, geogenen Hintergrund, mögliche Belastungen, aktuelle Zustandseinstufung sowie Auswertungen von ausgewählten chemischen und physikalischen Parametern bezogen werden.
Oberflächengewässer: über eine WebGIS Oberfläche können Oberflächenwasserkörper aufgerufen und Stammdaten zu Lage und Gewässertypologie, Belastungen sowie Risiko- und Zustandsbewertung und Maßnahmenplanung bezogen werden.