UNECE-Übereinkommen betreffend Schutz und Nutzung von grenzüberschreitenden Wasserläufen

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Foto: BML

Dieses Übereinkommen betrifft den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen.

Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen dient der integrierten Gewässerbewirtschaftung in der UNECE-Region, insbesondere dem Schutz grenzüberschreitender Gewässer durch Vermeidung, Kontrolle und Verringerung grenzüberschreitender Belastungen. Es hat zudem die gerechte Nutzung der Wasserressourcen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen zum Ziel.

Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung wurde am 17. März 1992  in Helsinki unterzeichnet.

Das Übereinkommen hat gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedurfte daher zur innerstaatlichen Umsetzung der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG (BGBl. Nr. 578/1996). Da die Bestimmungen des Übereinkommens einer unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht gänzlich zugänglich waren, war ein Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG, das Übereinkommen durch Gesetze zu erfüllen, erforderlich.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. Juli 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Das Übereinkommen trat gemäß Art. 26 Abs. 3 für Österreich mit 23. Oktober 1996 in Kraft.

Das Dokument steht in deutscher, englischer, französischer und russischer Sprache als Download zur Verfügung.

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