Übereinkommen betreffend die gesamte internationale Flussgebieteseinheit
Wasserwirtschaftliche Fragen sind häufig mit allen Staaten im Donauraum, am Rhein bzw. an der Elbe abzustimmen.
Die Koordination von für die gesamte internationale Flussgebietseinheit relevanten Fragestellungen erfolgt im Rahmen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit:
- Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) – BGBl. III Nr. 139/1998 (NR: GP XX RV 4 AB 305 S. 36. BR: AB 5238 S. 616.)
- Übereinkommen zum Schutz des Rhein vom 12. April 1999
- Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe vom 8. Oktober 1990