Donau-Notfall-Alarmsystem (Accident Emergency Warning System - AEWS)

Grafikkarte Principal International Alert Centres
Foto: IKSD/IKSD

Das Donau-AEWS ist ein Warn- und Alarmsystem bei außergewöhnlichen grenzüberschreitenden Gewässerverunreinigungen für den Donauraum.

Die Republik Österreich ist Vertragsstaat des „Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau“ (Donauschutzübereinkommen, BGBl. III Nr. 139/1998).

Stellt eine zuständige Behörde im Wasser der Donau oder eines Gewässers in ihrem Einzugsgebiet ein plötzliches Ansteigen gefährlicher Stoffe fest oder erhält sie von einem Unfall oder Störfall, der geeignet ist, ernste Auswirkungen auf die Gewässergüte der Donau zu verursachen und unterliegende Donaustaaten zu beeinträchtigen, Kenntnis, so ist sie gemäß Art. 16 Abs. 3 des Donauschutzübereinkommens verpflichtet, die hierfür bestimmten Kontaktstellen sowie die Internationale Kommission zum Schutz der Donau zu informieren.

Im Rahmen des Donau-Umweltprogrammes und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau wurde ein „Danube Accident Emergency Warning System“ („AEWS“) eingerichtet. Es besteht somit - über die bilateral eingerichteten Alarmierungsregimes hinausgehend - die Verpflichtung bei außergewöhnlichen Gewässerverunreinigungen im Donaueinzugsgebiet eine Information über dieses System an den/die betroffenen Unterliegerstaat(en) abzusetzen, soweit diese Verunreinigungen eine entsprechende Größenordnung überschreiten.

Erlass zum AEWS:

Der Erlass des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 11.12.2017, Zl. BMLFUW-UW.4.1.1/0009-IV/1/2017, dient der Sicherstellung der lückenlosen Umsetzung des Donau-AEWS.

Für ergänzende Informationen wird auf das „Internationale Betriebshandbuch für PIACs (Internationale Hauptalarmzentren) des Donau-AEWS“ der ICPDR verwiesen (http://www.icpdr.org/main/activities-projects/aews-accident-emergency-warning-system).

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