Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte

Foto von einem Workshop an der Drau
Foto: Pablo Rauch

Der Leitfaden "Öffentlichkeitsbeteiligung im Prozess der Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte" unterstützt in Zukunft die Einbindung der Öffentlichkeit in den wasserwirtschaftlichen Planungsprozess.

Mit den Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepten wird in der österreichischen Flussraumplanung Neuland beschritten. Neben der Betrachtungsebene, die auf ganze Einzugsgebiete fokussiert, werden auch die herkömmlichen Planungsprozesse teilweise neu gedacht. Eine entscheidende Neuerung stellt die verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess sowie die intensive Abstimmung zwischen den Sektoren und Verwaltungsstellen dar.

Beteiligungskonzepte zur Einbindung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der sogenannten Vorstudie eines Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzeptes, ist auch ein Beteiligungskonzept zu erstellen. Dieses Beteiligungskonzept legt fest zu welchen Projektphasen Elemente der Öffentlichkeitsbeteiligung und Prozesse der Abstimmung durchzuführen sind. Der Leitfaden gibt für die Erstellung dieser Beteiligungskonzepte Leitlinien und Beispiele vor. So kann eine qualitätsvolle Beteiligung beispielsweise von Organisationen, Interessensvertretungen und der Bürgerinnen und Bürger erzielt werden.

Beispielhaftes Beteiligungskonzept für ein Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzept. Erklärende Inhalte sind in barrierefreier Form im am Seitenende verlinkten Leitfaden abrufbar.
Beispielhaftes Beteiligungskonzept

Der Leitfaden zeigt zudem die Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung im Allgemeinen sowie auch spezifisch übertragen auf wasserwirtschaftliche Problemstellungen und die übergeordnete Planung auf. Durch die Implementierung dieser Prozesse im Rahmen der Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte kann die Akzeptanz der Planungsergebnisse deutlich gesteigert werden, da die unterschiedlichen Interessen bestmöglich koordiniert und die betroffenen Personen nicht mit einem fertigen, unveränderlichen Planungsergebnis konfrontiert werden.

Grundlage für die Erstellung des Leitfadens waren neben den allgemeinen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung, auch die Erfahrungen aus Beteiligungsprozessen aus den EU-geförderten Projekt LIFE IP IRIS.

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