Umweltziele - der gute Zustand für unsere Gewässer
Der gute Zustand ist jener Gewässerzustand, der in allen Oberflächen- und Grundwasserkörpern erreicht werden soll.
Bei Oberflächengewässern ist die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ die Zielvorgabe nach der Europäischen-Wasserrahmenrichtlinie (Verbesserungsgebot).
Beim Grundwasser gilt es, den „guten qualitativen und mengenmäßigen Zustand“ zu gewährleisten.
Weiters gilt, dass der Zustand der Wasserkörper nicht verschlechtert werden darf (Verschlechterungsverbot).
Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, die chemischen Inhaltsstoffe (Oberflächengewässer) bzw. ihre Menge und die chemischen Inhaltsstoffe (Grundwasser) vom Menschen nur gering beeinflusst sind.
Oberflächengewässer
Der gute Zustand eines Oberflächengewässers setzt sich aus einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand zusammen.
Hinter dem Begriff ökologischer Zustand steht die Gewässerqualität in Bezug auf die Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme.
Bewertet wird der ökologische Zustand in Bezug auf
- die Zusammensetzung und Qualität der Lebensgemeinschaft im Wasser,
- national relevante chemische Schadstoffe sowie
ergänzend in Bezug auf
- physikalisch-chemische Komponenten, wie Nährstoffverfügbarkeit, Sauerstoffhaushalt, Temperatur, Salzgehalt und
- hydromorphologische Eigenschaften wie Wasservolumen, Strömung, Tiefe und Beschaffenheit des Flussbettes.
Durch die unterschiedlichen Eigenschaften der Gewässer leben dort verschiedene Kleintiere, Algen, Wasserpflanzen und Fische. Die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft dieser biologischen Qualitätselemente spiegelt die Qualität der Gewässer wider.
Bewertung in 5 Stufen
Nach der EU-WRRL werden Oberflächengewässer entsprechend ökologischem Zustand in fünf Klassen eingeteilt:
- sehr gut
- gut
- mäßig
- unbefriedigend
- schlecht
Die Gewässerökologie ist typspezifisch und maßgeblich geprägt durch das Zusammenspiel der biologischen, chemischen und hydromorphologischen Komponenten. Diese Komponenten sind gemäß der Wasserrahmenrichtlinie auch zur Beurteilung des ökologischen Zustands heranzuziehen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Abweichung des Gewässers vom natürlichen, von Menschenhand weitgehend unberührten Zustand (Referenzzustand) über ein 5-stufiges Bewertungssystem.
Die Festlegung der Grenzwerte für die fünf ökologischen Zustandsklassen erfolgte schrittweise. Im ersten Schritt wurden die sehr unterschiedlichen Gewässer in vergleichbare Typen eingeteilt und es wurden die jeweiligen gewässertypspezifischen Referenzbedingungen beschrieben. Darauf aufbauend wurden für die biologischen Qualitätselemente (Kleintiere, Algen, Wasserpflanzen und Fische) 5-stufige Bewertungsschemata erstellt und Methoden zur Erhebung erarbeitet.
Um sicher zu stellen, dass die angewandten biologischen Bewertungssysteme auch europaweit vergleichbar sind, wurden die Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten in der sogenannten Interkalibrierung abgeglichen.
Die Einstufung „sehr gut“ erfolgt, wenn aufgrund der biologischen, chemischen und morphologischen Bedingungen davon ausgegangen werden kann, dass keine oder nur sehr geringe Störungen durch den Menschen erfolgen und der Zustand naturnahe ist. Die Gewässerqualität entspricht dem Grad der Abweichung vom Referenzzustand: ein „guter Zustand“ weicht leicht ab, ein „mäßiger“ mehr usw.
Neben den natürlich entstandenen Gewässern gibt es auch „künstliche“ und durch Menschenhand „erheblich veränderte“ Gewässer. Sie haben einen Sonderstatus, weil durch die starken Eingriffe und Veränderungen keine Rückführung in einen guten Zustand möglich ist, ohne dass dabei die menschlichen Aktivitäten und Nutzungen unverhältnismäßig stark eingeschränkt würden. Hier gilt es, das gute ökologische Potenzial zu erreichen.
Zur Definition des chemischen Zustands hat die EU Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und zuvor geregelte Stoffe festgelegt. Die Stoffe gelten im ganzen EU-Raum als bedenklich. Die Einhaltung der Vorgaben in den Normen wird im Wasser, in Ablagerungen oder der Flora/Fauna gemessen. Ein guter chemischer Zustand ist gegeben, wenn kein Schadstoff in einer höheren Konzentration, als in den Umweltqualitätsnormen erlaubt ist, vorkommt.
Grundwasser
Beim Grundwasser ist die Betrachtungsweise etwas anders. Hier soll ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand erreicht werden.
Anhand geologischer Daten muss die Menge des Grundwassers bestimmt werden. Laut Gesetz ist die Wasserentnahme auf einen Teil des jährlich neu gebildeten Grundwassers beschränkt. Ein guter mengenmäßiger Zustand ist dann gegeben, wenn die mittlere jährliche Wasserentnahme die verfügbaren Ressourcen langfristig nicht übersteigt.
Zur Beschreibung der chemischen Qualität des Grundwassers werden charakteristische Leitparameter, Nährstoffe und weitere Kennwerte wie Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittel gemessen. Ein guter chemischer Zustand im Grundwasser ist gegeben, wenn die Konzentration von bestimmten Schadstoffen den geltenden Qualitätsnormen entspricht und die anthropogene stoffliche Belastung nicht zu einer signifikanten Schädigung von Oberflächengewässern oder Feuchtgebieten führt.
Ein weiteres, sehr wichtiges Umweltziel der EU-WRRL ist, dass der Zustand der Gewässer nicht verschlechtert werden darf (Verschlechterungsverbot).
Die Mitgliedsstaaten der EU haben "einheitliche und bedeutende Abschnitte“ eines Gewässers festzulegen. Diese Wasserkörper sind z.B. Teilabschnitte eines Flusses, ein See oder ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter (oder Aquifer = Festgestein oder Sediment, das Grundwasser speichert und transportieren kann). Der Einteilung liegt die Typisierung und der Gewässerzustand zugrunde. Wasserkörper sollen darüber hinaus eine zielgerichtete Bewirtschaftung der Gewässer unterstützen.