Maßnahmenschwerpunkte

Wehranlage Traun
Foto: WWF / Leopold Feichtinger

Als Teil des ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans wurde das Maßnahmenprogramm erlassen. Wie sehen die Maßnahmenschwerpunkte für die nächsten Jahre in Österreich aus?

In Österreich gibt es  drei zentrale Herausforderungen, für die in den nächsten Jahren Maßnahmen ergriffen werden sollen:

1. Verbesserung der Gewässerstruktur an Fließgewässern

Die Ursachen für Eingriffe in die Gewässerstruktur bzw. die Abflussverhältnisse sind in erster Linie Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung.

Gewässerdurchgängigkeit

Wehranlagen von Wasserkraftwerken und andere Wanderhindernisse müssen wieder durchgängig gemacht werden, damit Fische zu ihren Laichplätzen wandern können und Lebensräume vernetzt werden.

Dies kann z.B. mit der Errichtung von Fischaufstiegshilfen oder dem Bau von Rampen anstelle von Absturzanlagen geschehen. Weiters sollen Flüsse mit ihren Seitenbächen verbunden werden.

Strukturen und Vernetzung

Geradlinig verbaute Ufer sollen aufgeweitet und nach Möglichkeit ihren ursprünglichen Charakter erhalten, wodurch die Lebensraumvielfalt steigt. Außerdem können so Räume für den Hochwasserrückhalt nutzbar gemacht werden.

Maßnahmen in diesem Bereich sind z.B. die Entfernung von harten Uferverbauungen, Aufweitungen der Ufer, Ermöglichen verschiedener Wassertiefen und Vernetzung der Flüsse.

Wassermenge und Wasserdynamik

Bei Stauwerken oder Ausleitungen muss eine ökologisch entsprechende Restwassermenge im Flussverlauf bleiben, die jeder Fluss für seine typische ökologische Struktur als Mindestwasserabfluss braucht. Die erforderliche ökologische Restwassermenge muss sichergestellt werden.

2. Schutz der Oberflächengewässer vor Nährstoffeintrag

Bedingt durch die Anstrengungen der Abwasserreinigung in den letzten Jahrzehnten gibt es hier nur mehr wenige Probleme. Belastungen mit Nährstoffen gibt es nur regional, jene mit organischer Verschmutzung nur vereinzelt in niederschlagsarmen Regionen.

In einigen wenigen Fällen sind technische Anpassungen von Kläranlagen erforderlich. Im ländlichen Raum soll die geordnete Entsorgung kommunaler und betrieblicher Abwässer weiter ausgebaut werden. Verpflichtende Maßnahmen des Aktionsprogramms Nitrat sollen Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Tätigkeit vermeiden. Weiters gibt es freiwillige Maßnahmen, die aus dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL gefördert werden. Die wichtigsten sind z.B. besondere Vorsicht beim Düngen auf geneigten landwirtschaftlichen Nutzflächen und in der Nähe von Gewässern, Vorsehen ausreichenden Fassungsvermögens der Düngewirtschaftslagerstätten, weitgehende Vermeidung von Schwarzbrachen durch Begrünungsmaßnahmen und die extensive Bewirtschaftung von Randstreifen entlang besonders nährstoffbelasteter Gewässer (Randstreifenprogramm).

3. Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource

Bei vier von 136 Grundwasserkörpern traten erhöhte Nitrat-Werte auf. Die Ursache dafür liegt in den meisten Fällen in der intensiven landwirtschaftlichen Bodennutzung auf Standorten mit seichten Böden bzw. zu geringem Niederschlag.

Maßnahmen zum Grundwasserschutz bewirken auch immer eine Verminderung von Nährstoffbelastung in jenen Fließgewässern, die mit dem Grundwasser verbunden sind.

Für den nachhaltigen Gewässerschutz ist eine die Gewässer schonende Landwirtschaft besonders wichtig. Dies geschieht, wie schon bei den Fließgewässern, über das Aktionsprogramm Nitrat, das verpflichtende Maßnahmen zum Grundwasserschutz enthält, und unterstützend durch die im Agrar-Umweltprogramm ÖPUL vorgeschlagenen freiwilligen Maßnahmen. Hierzu zählen fachliche Empfehlungen für den sachgerechten Umgang mit Düngung, Düngung auf Basis von Bodenuntersuchungen oder Schulungsmaßnahmen, die Fachwissen vermitteln und zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf Düngung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beitragen.

Zeitplan

Prinzipiell gilt, dass bis 2015 die nötigen Sanierungen erfolgt sein sollen. Aufgrund der hohen Anzahl an notwendigen Sanierungen können nicht alle Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden. Deshalb wird besonders sensiblen Gewässern im ersten Planungszyklus der Vorrang gegeben. Wenn aus technisch-organisatorischen und finanziellen Gründen nicht alle Umweltziele bis 2015 erreicht werden können, besteht die Möglichkeit der stufenweisen Zielerreichung bis 2021 bzw. 2027.

Das Maßnahmenprogramm gibt dabei Auskunft über die geplante Umsetzung, die stufenweise Zielerreichung sowie über den voraussichtlichen Kostenrahmen der entsteht, um unsere Gewässer in einen „guten Zustand“ zu bringen.

Eine Gewässerkarte auf wasseraktiv.at bietet eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen zu Hochwasserschutz, Fischpassierbarkeit und Renaturierung in Österreich.

Weiterführende Informationen