Wasserkraft und Ökologie - ein Widerspruch?

Kraftwerk Freudenau
Foto: BML / Bernhard Kern

Unsere Flüsse sind Lebensräume, die es zu erhalten und zu schützen gilt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass in ganz Europa bis 2015 bzw. bei Gewährung einer möglichen Fristerstreckung bis 2027 ein „guter ökologischer Zustand“ in allen Gewässern zu erreichen ist. Eine aktuelle Studie zeigt Bandbreiten möglicher Auswirkungen von Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles auf die Wasserkraftnutzung in Österreich auf. Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich die  Auswirkungen sehr differenziert darstellen und vom Kraftwerkstyp, der Größe und der Einsatzstrategie der Anlage abhängen. Bezogen auf die gesamte österreichische Wasserkraftproduktion ergäben sich Erzeugungsverluste zwischen 2 und 7%. Neben den monetären Verlusten aufgrund der Produktionseinbußen sind auch finanzielle Auswirkungen für die Energiewirtschaft zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer innerhalb der nächsten 20 Jahre durch die Errichtung von Fischaufstiegen und die Anbindung von Nebengewässern zu erwarten. Dies würde bei der Kleinwasserkraft bis 2027 Investitionskosten in der Größenordnung ca. 4,5 Mio. Euro pro Jahr erfordern und könnte bei der Großwasserkraft in diesem Zeitraum zu Kosten bis 7 Mio. Euro pro Jahr führen. Diese Ergebnisse wurden am 30. November 2005 im  in einer Pressekonferenz vom Generalsekretär des damaligen Lebensministeriums (heute Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft), Mag. Werner Wutscher, dem Sprecher der Sparte Erzeugung im  Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) Dipl. Ing. Dr. Herbert Schröfelbauer, und dem Präsidenten der Kleinwasserkraft Österreich, Hanns Kottulinsky der Öffentlichkeit präsentiert.

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