Wildschadensbericht 2019

Cover Wildschadensbericht 2019
Foto: BML / Foglar-Deinhardstein

In den letzten Jahren sind Waldschäden infolge des Klimawandels, insbesondere durch Borkenkäfer, massiv angestiegen. Wälder müssen an den Klimawandel angepasst werden. Daher wird der Weg der Verringerung der Wildschäden weiterverfolgt.

Gemäß § 16 Absatz 6 Forstgesetz 1975 hat die Bundesministerin jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und Wildschäden im Internet zu veröffentlichen.

Im Vorjahr konnte erstmals nach langer Zeit von Verbesserungen der Wildschadenssituation berichtet werden.

Rückgang der Schälschäden

Wie bereits im Wildschadensbericht 2018 ersichtlich, sind die Schälschäden nach ersten Ergebnissen der Zwischenauswertung 2018/19 der Waldinventur im Ertragswald weniger geworden.

Nach der Einschätzung der Bezirksverwaltungsbehörden der Bundesländer ist die Anzahl der Bezirke, die von einer positiven Entwicklung bei den Schälschäden ausgehen höher als die Anzahl der Bezirke mit negativer Einschätzung. Die meisten Bezirke schätzen die Situation gleich wie vor sechs Jahren ein.

Der Einfluss des Wildes auf die Verjüngung des Waldes ist laut Ergebnissen des Wildeinflussmonitorings in fast zwei Drittel der Bezirke zurückgegangen.

Die Fortschritte in den Bemühungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wald und Wild dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Schadensniveau in Österreichs Wälder nach wie vor hoch ist.

Der Schutzwald steht in Österreich vor Herausforderungen. Aufgrund von struktureller Überalterung befinden sich 34 Prozent der Schutzwaldflächen in der Terminal- oder Zerfallsphase. In beiden Fällen besteht die große Herausforderung in der Verjüngung und Wiederaufforstung der Bestände. Unangepasst hohe Wildstände können den Erfolg der Bemühungen gefährden.

Verbissschäden auf selben Niveau

Gemäß den Einschätzungen der Forstaufsicht der Bezirksverwaltungsbehörden, die in den Verbalberichten ersichtlich sind, lässt sich bei der Verbissschadenssituation keine eindeutige Verbesserung oder Verschlechterung feststellen.

Die Forstaufsichtsdienste haben für das Berichtsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahresbericht geringfügig mehr gültige Gutachten aufgrund von durch jagdbare Tiere verursachter flächenhafter Gefährdung des Bewuchses, gemäß § 16 Forstgesetz, gemeldet. Der Anstieg ist ausschließlich auf die Gutachten bei Verbissschäden zurückzuführen. Sowohl die Gutachten bei Schälschäden als auch die Gutachten, die Verbiss- als auch Schälschäden betreffen, haben abgenommen.

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