„Österreichisches Naturwaldreservate - Programm“ des Bundes
Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die für die natürliche Entwicklung des Ökosystems Wald bestimmt sind und in denen jede unmittelbare Beeinflussung unterbleibt.
Naturwaldreservate sind ein Beitrag zur Erhaltung und natürlichen Entwicklung der biologischen Vielfalt. Aufgrund der langfristigen Konzeption des Programms können die sich aus dem Klimawandel entstehenden natürlichen Entwicklungen der Wälder Österreichs wissenschaftlich verfolgt werden.
Grundlage des „Österreichischen Naturwaldreservate - Programms“
Mit der Unterzeichnung der Resolution H2 der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa 1993 in Helsinki hat sich Österreich verpflichtet, ein Netzwerk von Naturwaldreservaten einzurichten.
Ziel im Sinne dieser Resolution ist die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes als Grundvoraussetzung für sein nachhaltiges Bestehen und die Erfüllung seiner Funktionen.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines repräsentativen Netzes von Naturwaldreservaten ist auch im Bergwaldprotokoll zur Alpenkonvention 1991 im Artikel 10 enthalten.
Aktuell (Stand Februar 2022) sind insgesamt im „Österreichischen Naturwaldreservate-Programm“ 191 Reservate mit einer Gesamtfläche von rd. 8.600 ha auf freiwilliger Basis durch Verträge zwischen dem Bund und den Waldeigentümern erfasst.
Hauptziele des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Das Ziel des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“ ist die Schaffung von einem repräsentativen Naturwaldreservat pro Waldgesellschaft und Wuchsgebiet. In Österreich gibt es insgesamt 118 Waldgesellschaften, die in 9 Hauptwuchsgebiete und in 22 Wuchsgebieten untergliedert sind.
In erster Linie soll damit die biologische Vielfalt (Biodiversität) des Waldes erhalten bzw. verbessert werden. Diese Vielfalt ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung für das nachhaltige Bestehen gesunder Wälder, die ihre Funktionen erfüllen können, insbesondere die Sicherung unseres Lebensraumes. Die Erhaltung bzw. Wieder(Weiter)-Entwicklung der natürlichen Waldgesellschaften soll gefördert werden.
Das “Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ soll die Ableitung von neuen Erkenntnissen für Forschung und Lehre (Grundlagenforschung) für eine ökologisch orientierte, naturnahe Waldbewirtschaftung bringen. Durch die langfristige Außernutzungstellung können wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit Auswirkungen des Klimawandels gewonnen werden.
Organisationsstruktur des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Die Gesamtkonzeption wie Planung, Einrichtung und Betreuung von Naturwaldreservaten wird vom Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) durchgeführt. Das Institut für Waldbiodiversität und Naturschutz, Abteilung Naturwaldreservate, ist für die fachliche Abwicklung wie auch die wissenschaftliche Betreuung des Naturwaldreservate-Programmes verantwortlich.
Die administrativen und finanziellen Angelegenheiten erfolgen durch die Abteilung III/3 im Forstwirtschaftsministerium.
Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind als Vertragspartner durch die Meldepflicht über die durchgeführten halbjährlichen Begehungen der Waldflächen und die Meldepflicht bei außergewöhnlichen Ereignissen regelmäßig mit der Projektkoordination in Kontakt.
Vertrag des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Der Naturwaldreservate-Muster-Vertrag wurde mit der Landwirtschaftskammer Österreich, „Land&Forst Betriebe Österreich“, der Österreichischen Bundesforste-AG und dem Bundesministerium für Finanzen verhandelt und vereinbart. Beim „Österreichischen Naturwaldreservate-Programm“ handelt es sich um Vertragswaldschutz, wobei die Waldeigentümer die Flächen freiwillig zur Verfügung stellen.
Der Bund schließt mit Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern privatrechtliche Verträge über die Dauer von 20 Jahren (mit Verlängerungsoption), in denen sich die Vertragspartner verpflichten, innerhalb des Reservats alle Nutzungen und Wirtschaftsmaßnahmen (ausgenommen die Jagd), zu unterlassen. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer werden in die Betreuung und Kontrolle der Waldflächen durch die verpflichtende halbjährliche Meldung über den Zustand miteinbezogen.
Um die Waldflächen zu dokumentieren und auch für die Zukunft vergleichbar zu machen, werden vom Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) entsprechende Gutachten ausgearbeitet. Diese Gutachten bilden die Basis für die Höhe des jährlichen Entgelts für die Außernutzungstellung der Waldflächen.
Das Entgelt setzt sich aus dem „Nutzungsentgang“, der nach dem Wirtschaftswert der Waldfläche berechnet wird, und aus dem „Sockelbetrag“, der sich nach der Größe des Reservates richtet, und für die vertragsgemäßen Pflichten und Duldungen bezahlt wird, zusammen.
Die Bezahlung erfolgt derzeit ausschließlich aus nationalen Budgetmitteln des Forstwirtschaftsministeriums, Abteilung III/3.
Ansprechpersonen: Brigitte Jelinek und Michael Keller.
Ausblick
Zurzeit ist bereits ein großer Teil der Waldgesellschaften Österreichs in den Naturwaldreservaten des Bundes erfasst.
Um das „Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ weiter ausbauen zu können werden in den nächsten Jahren repräsentative Flächen noch fehlender Waldgesellschaften gesucht, um die im Regierungsprogramm angestrebten 10.000 ha zu erreichen. Es ist geplant, diese noch fehlenden Flächen in Zusammenarbeit mit Forstbehörden, Waldbesitzern und Interessensvertretungen aufzufinden und aus nationalen Budgetmitteln wie auch aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung“ vertraglich zu finanzieren.