Forststraßen - Lebensadern des Waldes
Forststraßen sind Basis für eine nachhaltige, multifunktionale und kleinflächige Waldbewirtschaftung. Die Erreichbarkeit der Wälder ist aus ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
Forststraßen sind Wald im Sinne des Forstgesetzes
Waldflächen, auf denen Forststraßen errichtet wurden, bleiben nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. weiter Wald. Sie tragen zur Erfüllung der vier Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrt- und Erholungsfunktion) bei.
Forststraßen sind Grundvoraussetzung für eine geordnete nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die gute Erreichbarkeit von Waldorten ist neben wirtschaftlichen Aspekten auch im Katastropheneinsatz (Waldbrand, Menschenrettung, Elementarereignisse, wie Lawinen, Steinschläge, Muren) sowie zur Aufrechterhaltung der Schutzwirkung unserer Wälder von großer Bedeutung.
Forstaufschließung (Forststraßen bzw. Rückewege) erlaubt den im Wald Beschäftigten die zumutbare, vom Wetter unabhängige und gesundheitsschonende Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes Wald. Forststraßen sind aber auch Arbeitsorte für die Waldbewirtschaftung. Daher sind Gefahrenhinweisen ("Vorsicht Waldarbeit" - Befristete forstliche Sperrgebiete) auf der Forststraße unbedingt Folge zu leisten.
Forstaufschließungswege werden gerne von der Bevölkerung zum Wandern und Spazierengehen genutzt. Eine über die forstgesetzlich erlaubte Freizeitnutzung (Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecke) bedarf aber gesonderter vertraglicher Regelungen.
Forststraßen sind auch Lebensräume
Unterschiedlichste Tier- und Pflanzenarten nutzen Forststraßen, vor allem die Böschungen, als Lebensraum.
Die Walderschließung führt zu Randlinieneffekten mit auch positiven Auswirkungen auf die Waldbiodiversität. Der vermehrte Lichteinfall ermöglicht das Vorkommen anderer Pflanzengesellschaften als im geschlossenen Wald.
Strukturvielfalt wird von Fledermäusen, einigen Vogelarten bis hin zum Schalenwild geschätzt. Habicht und Steinadler nutzen z.B. Straßen als Flugschneisen, Rauhfusshühner die insektenreichen Offenflächen als Nahrungsquelle und auch der Fuchs legt hier gerne schnell und leicht weite Strecken zurück.
Holzbringung im Gebirge - eine österreichische Erfolgsgeschichte
Österreichische Forstingenieure waren und sind stets Pioniere bei der Entwicklung und Einführung neuer, natur- und landschaftsschonender Holznutzungs- und Bringungstechniken. Ihre Leistungen genießen daher, auch beim Forststraßenbau, seit Jahrhunderten weltweit einen ausgezeichneten Ruf.
Vor der Errichtung der ersten Forststraßen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, war das Rücken oder Bringen des Holzes vom Schlägerungsort ins Tal meist nur mit Hilfe der Schwerkraft möglich. Holzrücken am Boden war üblich. Waldarbeiter waren gezwungen, ihre Arbeitswoche in einfachsten Hütten im Wald zu verbringen. Viele Arten des Holztransports ("Bringung" = Weg vom Waldort zur öffentlichen Straße oder zum Verarbeiter) waren mit hohen Gefahren für sie verbunden (wie das Holzbringen mit Schlitten).
Große technische Bauwerke wurden mit hohem Aufwand an Bauholz errichtet (Riesen, Klausen, Trifteinrichtungen) um diesen Holztransport sicher zu stellen. Daher wurde in deren Umgebung viel Holz auf einmal genutzt. Eine klein flächige Waldnutzung wie heute war kaum möglich.
Die technische Revolution im 19. Jahrhundert eröffnete neue landschafts- und holzschonende Methoden, wie die Errichtung von Waldbahnen. Viele dieser Entwicklungen wurden durch österreichische Forstleute entwickelt und umgesetzt. Dies wurde in der Welt als "österreichisches forstliches Ingenieurwesen" berühmt.
Ein Beispiel solcher "österreichischer Ingenieurleistung", die erste Forststraße im Gebirge im Herzogtum Steiermark, ist jene im Hartelsgraben im Gebiet der Steirischen Landesforste. Diese in Handarbeit als Trockensteinbau errichtete Forststraße ist bis heute unbeschädigt erhalten. Ihre Geschichte wurde als Themenweg im Nationalpark Gesäuse für Wanderer aufbereitet. Solche Forststraßen erlaubten erstmals, häufig in Zusammenwirken mit den damals neu errichteten Eisenbahnlinien, den Abtransport und den Verkauf von langen, bisher nicht bringbaren Holzsortimenten.
Bis weit ins 20. Jahrhundert war die für den Forststraßenbau erforderliche Materialgewinnung und -transport überwiegend Handarbeit. Die erforderlichen technischen Bauwerke, wie Brücken, Tunnel wurden ebenfalls unter Einsatz weniger Maschinen errichtet.
Schubraupen lösten Mitte des 20. Jahrhunderts die menschliche Arbeitskraft ab. Der Nachteil dieser Maschinen war, dass durch sie nur ein Längstransport des Materials möglich war. Erst der Einsatz der neu entwickelten Bagger ab der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts ermöglichte wieder eine detailreiche und sehr landschaftsschonende Bauweise. Modernste und schonendste Holzbringungstechnik wurde und wird in Österreich entwickelt. Seilkräne zum Beispiel könnten ohne Forststraßen nicht in Betrieb genommen werden.
Forststraßenbau ist strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen
Im gültigen österreichischen Forstgesetz ist die „Bringung“ - damit auch die wesentlichste Form von Bringungsanlagen, die Forststraßen – umfassend in einem eigenen Abschnitt geregelt:
- Vorgeschrieben ist, dass die Planung von und die Bauaufsicht bei der Errichtung von Forststraßen nur durch besonders ausgebildetes Fachpersonal erfolgen darf. Die Errichtung einer Forststraße ist an eine behördliche Bewilligung bzw. an eine Anmeldung bei der Behörde gebunden. Meist ist auch neben der forstrechtlichen eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
- Für jede Neuerrichtung sind detaillierte Unterlagen über das Projekt beizubringen und bei gegebener Bewilligungspflicht ist eine Bauverhandlung vor Ort vorgeschrieben.
- Jede Forststraße muss so angelegt sein, dass sie keine negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, auf die Stabilität des Geländes oder auch auf berechtigte Interessen des Naturschutzes hervorruft.
- Forststraßen bleiben Wald im Sinne des Forstgesetzes – für ihre Errichtung es ist somit keine Rodungsbewilligung erforderlich.
- Im Falle von kleinflächigem Waldbesitz kann zur Errichtung einer gemeinsamen Walderschließung eine sogenannte Bringungsgenossenschaft gegründet werden, die unter Aufsicht der Forstbehörde steht.
Förderung des Forststraßenbaues
Der Forststraßenneubau sowie der Umbau bestehender Forststraßen auf den Stand der Technik kann im Rahmen des „Programms für die Ländliche Entwicklung“ (LE14-20) finanziell unterstützt werden.
Weitere Informationen zum Thema Forststraßen können bei den Bezirksforstinspektionen der bzw. den Forstabteilungen der Landeslandwirtschaftskammern eingeholt werden.