Forst-Förderung im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

Transport von Holz
Foto: BML

Die Forstwirtschaft ist ein integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Flächennutzung umfasst auch die Entwicklung der Waldflächen bzw. die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Mithilfe des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2014-2020, das bis 2022 verlängert wurde, wird die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 umgesetzt und die nachhaltige Entwicklung gefördert. Dafür stellen die Europäische Union zusammen mit dem Bund und den Bundesländern bedeutende Mittel zu Verfügung. Die Förderung unterstützt die Waldbewirtschaftenden bei der Erfüllung der verschiedenen Ansprüche und Kriterien, die an sie gestellt werden.

Die Sonderrichtlinie des Bundesministerium, welche die nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung der waldbezogenen Maßnahmen der LE14-20 bilden, sowie weitere programmrelevante Informationen finden Sie in der Rubrik Sonderrichtlinien und Auswahlkriterien.

Was kann beantragt werden?

Gefördert werden unter anderem

  • Kurse und Veranstaltungen zur begleitenden Berufsbildung
  • Fort- und Weiterbildung zu Verbesserung der fachlichen Qualifikation
  • Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Forstwirtschaft
  • Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen für die Forstwirtschaft
  • forstliche Infrastruktur im Wald
  • das kulturelle und natürliche Erbe und Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins
  • Maßnahmen im Bereich Schutz vor Naturgefahren
  • Aufforstungen
  • Forstschutzmaßnahmen
  • Vorhaben zur Steigerung der Resistenz und ökologischem Wert des Waldes
  • Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen
  • das Waldökologie-Programm
  • waldbezogene Pläne auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene
  • neue Verfahren, Erzeugnisse und Technologien in der Forstwirtschaft;

sowie Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen und/oder seltenen Waldflächen und Waldgesellschaften im Rahmen der Flächenförderung.

Wo kann beantragt werden?

Entsprechend der mittelbaren Bundesverwaltung wird die forstliche Förderung mit Ausnahme von bundesländerübergreifenden Projekten oder Projekten mit Bundesrelevanz, durch die forstlichen Förderstellen der Bundesländer abgewickelt.

Zuständigkeit:

Zuständig für die Förderung sind die „Bewilligenden Stellen“ der entsprechenden Landes- oder Bundesdienststellen.

Vorhandene Mittel:

Für forstliche Förderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung stehen pro Jahr ca. 30 Mio. Euro zur Verfügung.