Vermehrungsgutgesetz 2002 und Verordnung

Bestandesbegründung Nadelbäume
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002 erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut.

Ziel dieses Gesetzes ist die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichtertem forstlichen Vermehrungsgut für die Erhaltung und Verbesserung der Wirkungen des Waldes, die Förderung der Forstwirtschaft sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung forstgenetischer Ressourcen.

Das Gesetz regelt die Erzeugung, das In-Verkehr-Bringen sowie die Ein- und Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut. Detailbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Baumarten und Mindestanforderungen enthält die Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002.

Nebenstehend finden sie genannten Rechtsquellen in ihrer derzeit geltenden Fassung.

Fachinformationen finden Sie auf der Homepage des BFW (Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft und Bundesamt für Wald).

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