Bundesforstegesetz 1996

Gestapeltes Rundholz für Abtransport bereit
Foto: BML

Mit dem Bundesforstegesetz 1996 erfolgte die Ausgliederung der „Österreichischen Bundesforste“ und Gründung der „Österreichischen Bundesforste AG“.

Aufgaben

Die Aufgaben der ÖBf AG sind

  1. die Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste"  nach kaufmännischen Grundsätzen,
  2. die Durchführung von Liegenschaftstransaktionen und
  3. die Verwaltung des Liegenschaftsbestandes für den Bund.

Die Gesellschaft hat bei der Produktion und Verwertung des Rohstoffes Holz, der forstlichen Nebenprodukte und allenfalls deren Weiterverarbeitung den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

An der Erfüllung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben besteht ein hohes gemeinwirtschaftliches Interesse.

Zielsetzungen

Bei der Erfüllung obiger Aufgaben sind u.a. nachstehende Ziele zu beachten:

  • Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldbodens und Sicherung seiner Wirkungen,
  • Erhaltung von Trink- und Nutzwasserreserven,
  • Wahrung öffentlicher Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten und Naturdenkmälern,
  • Mitwirkung an der Gestaltung und Erhaltung von Nationalpark-Flächen,
  • Achtung auf das ökologische Gleichgewicht bei der Wildbewirtschaftung und
  • Gewährleistung von Einforstungsrechten.

Gesetzesinhalt

Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorgaben betreffend den Umgang mit Flächen (z.B. kein Verkauf strategisch wichtiger Wasserressourcen), Jagd- und Fischereipachtverträge, das entgeltliche Fruchtgenussrecht der Gesellschaft an den für den Bund verwalteten Liegenschaften sowie Personalbestimmungen.

Nebenstehend finden Sie die derzeit geltende Fassung des Bundesforstegesetzes 1996.

Nähere Information über die Österreichische Bundesforste AG finden Sie unter http://www.oebf.at/.

Weiterführende Informationen

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