Maßnahmen im Falle einer Lebensmittelknappheit

Lebensmittel
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Das Landwirtschaftsministerium hat für verschiedenste Krisenfälle im Rahmen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes die Möglichkeit, Maßnahmen zu erlassen. Dazu werden aktuellen Entwicklungen laufend analysiert, um im Bedarfsfall das entsprechende Instrumentarium in Kraft setzen zu können.

Grundsätzlich ist der Selbstversorgungsgrad mit Grundnahrungsmitteln in Österreich hoch und die Lebensmittelversorgung als auch die Versorgung mit Trinkwasser aktuell und in Zukunft gewährleistet.

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz

Mit dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz werden verschiedenen Maßnahmen geregelt, die eine ausreichende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Lebensmitteln und somit eine ungestörte Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln sicherstellen. Diese können im zwingend erforderlichen Fall auch zu einer Rationierung der Lebensmittelabgabe führen. Die Wahl der zu treffenden Maßnahmen hängt von der konkreten Situation ab.

Bundeslenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss ist ein Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, der Bundesländer, Gemeinden, Sozialpartnern, der Agrarmarkt Austria und den politischen Parteien des Nationalrates.

Das Gremium wurde eingerichtet, um Verordnungsentwürfe zu begutachten, sowie über andere Vollzugsmaßnahmen zu beraten und Empfehlungen auszusprechen, die zur vorbeugenden Versorgungssicherung von Lebensmitteln geeignet sind. Der Lenkungsausschuss tagt jährlich zumindest einmal, und kann auch sonst nach Anlass einberufen werden. Die letzte Sitzung fand im März 2023 statt.