Totschnig fordert verstärkte Einbindung es EU-Landwirtschaftsrates

Bundesminister Norbert Totschnig beim EU-Agrarrat in Brüssel
Foto: BML / Rene Hemerka

Im Rahmen des EU-Agrarrates in Brüssel am 30.1.2023 wandten sich auf Initiative Österreichs insgesamt 16 Mitgliedsstaaten in einem Brief an den EU-Ratsvorsitz, in dem mit Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass land- und forstwirtschaftliche Expertisen auf EU-Ebene unzureichend Berücksichtigung finden.

Bundesminister Totschnig und 15 weitere Amtskolleginnen und Amtskollegen fordern in ihrem Brief an den schwedischen Ratsvorsitz dazu auf, dass der europäische Landwirtschaftsrat verstärkt in Entscheidungs- und Verhandlungsprozesse eingebunden wird, wo unter anderem Energie-, Klima- und Umwelt-Dossiers die europäische Landwirtschaftspolitik direkt beeinflussen. Dieser „Kompetenzbrief“ wurde im Rahmen des Rates thematisiert.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte, dass der Landwirtschaftsrat auch am Verhandlungstisch sitzen müsse, wenn Entscheidungen in anderen EU-Ratsgremien getroffen werden, die unmittelbare Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Aktuell sei auffällig, dass immer mehr Themen ohne oder unter geringer Einbindung land- und forstwirtschaftlicher Expertise entschieden werden. Daher sei eine verstärkte Einbindung des EU-Agrarrates wieder wichtig.

Schwerpunkte des Kompetenzbriefes

  • Im Brief wird eine Überprüfung der Zuständigkeit und verstärkte Mitbefassung für die aktuellen und kommenden Kommissionsvorschläge mit direkten Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft eingefordert. Die unterzeichnenden Staaten, darunter Österreich Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern stehen zum Green Deal. Die Maßnahmen für Klima- und Umweltschutz müssten aber auch mit der Lebensmittelversorgungssicherheit einhergehen.
  • Bei Kommissionsvorschlägen mit direkten Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft soll der Landwirtschaftsrat umfassend eingebunden werden. Das betrifft auch alle Vorbereitungs- und Arbeitsgremien (wie Sonderausschuss Landwirtschaft und der Ratsarbeitsgruppe Forstwirtschaft).
  • Gefordert wird unter anderem eine themenübergreifende Ad hoc-Arbeitsgruppe, die sich auch aus Land- und Forstwirtschaftsexperten zusammensetzt, um relevante Aspekte gemeinsam zu diskutieren und zu prüfen.
  • Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Landwirtschaftsrat regelmäßig über den aktuellen Stand informiert wird und seine land- und forstwirtschaftliche Expertise regelmäßig in anderen Ratsgremien Niederschlag findet.
  • Einerseits ist die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme in Europa seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine als prioritär eingestuft. Andererseits werden in unterschiedlichen EU Politiken derzeit vermehrt Maßnahmen angedacht, die zum Verlust von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Union führen können. Dies würde sich negativ auf die Ernährungssicherheit, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen (für den Holzbau oder die Bioökonomie) und erneuerbare Energiequellen, wie lokal verfügbare Biomasse, auswirken.
  • Aus diesem Grund ist es von größter Wichtigkeit, gemeinsam mit allen relevanten Ratsgremien aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden zu sein. Die gemeinsame und geschlossene Vorgangsweise der Mehrheit der Mitgliedstaaten zeigt, dass Österreich hier ein Thema aufgegriffen hat, dass für zahlreiche Mitgliedstaaten von großer Bedeutung ist.