EU-Kommission präsentiert Mitteilung zu Klimaziel für 2040
Am 6. Februar 2024 hat die EU-Kommission in einer Mitteilung erstmals einen konkreten Vorschlag für ein verschärftes Klimaziel bis 2040 vorgelegt. Konkret sollen die Nettotreibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 bereits um 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden, um die Union in den Zielkorridor für die Klimaneutralität bis 2050 zu leiten.
Der Grundstein für die geplante Klimaneutralität der Union im Jahr 2050 wurde mit dem EU-Klimagesetz 2021 gelegt. Um dieses Netto-Null-Ziel zu erreichen hat die EU-Kommission im Sommer 2021 ein Konvolut an Rechtsakten im Rahmen des sogenannten „Fit for 55“ Pakets vorgelegt und damit auch das erste Zwischenziel, eine geplante Reduktion der Nettotreibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 angekündigt. Nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme des Pariser Klimaübereinkommens im Dezember 2023, hat die EU-Kommission gemäß EU-Klimagesetz mit dem Klimaziel bis 2040 ein weiteres Zwischenziel angekündigt. Die nun veröffentlichte Mitteilung kann als Basis für künftige konkrete Legislativvorschläge der nächsten EU-Kommission verstanden werden, um das Klimaziel 2040 zu erreichen.
Die Mitteilung zum Klimaziel bis 2040 rückt die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und die Bedeutung der Versorgungssicherheit, faire Einkommen und weitere Leistungen in den Fokus. Speziell die Land- und Forstwirtschaft ist ein naturbasierter Sektor, der CO2 binden und Sauerstoff produzieren kann. Demnach können die Emissionen der Lebensmittelproduktion nicht mit anderen Sektoren gleichgesetzt werden. Daher weist die Kommission in ihrer Mitteilung auf einen Spielraum für eine Verringerung der Emissionen durch verstärkte Kohlenstoffbindung in Böden und Wäldern hin.
In Österreich wird schon lange auf eine klimafreundlichste landwirtschaftliche Produktion gesetzt. Die Treibhausgasemissionen der österreichischen Landwirtschaft konnten seit 1990 bereits um 16,7 Prozent reduziert werden, während andere Sektoren im selben Zeitraum ihre Emissionen erhöht haben. Die Landwirtschaft sichert Arbeitsplätze, Wohlstand und produziert regionale Lebensmittel und biogene Rohstoffe für die Bioökonomie. Gleichzeitig ist die Land- und Forstwirtschaft selbst direkt von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Für eine zukunftsfähige regionale landwirtschaftliche Produktion sind demnach umsetzbare Ziele und Maßnahmen wesentlich. Dafür setzt sich Österreich im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene konsequent ein.
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union wurde in der Mitteilung der EU-Kommission zurecht als wichtiges Instrument bezeichnet. Speziell die österreichische Agrarpolitik bietet umfassende Instrumente, die einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, sowie Leistungsabgeltung für besonders umweltfreundlich wirtschaftende Betriebe. Die Mittel der Direktzahlungen (zum Beispiel Öko-Regelungen), wie auch der ländlichen Entwicklung (zum Beispiel Agrarumweltprogramm ÖPUL) sind an ehrgeizige Umwelt- und Klimaziele geknüpft.