Österreich trat 2013 Ernährungshilfe-Übereinkommen bei
Durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 29. Jänner 2013 am Sitz des UN-Generalsekretariates in New York wurde Österreich mit diesem Datum vollwertiges Mitglied.
Nachfolgeabkommen zur Food Aid Convention 1999:
Der im Vorjahr in einer informellen Verhandlungsgruppe zwischen den USA, der Europäischen Union, Kanadas, Australiens, Japans und der Schweiz ausgearbeitete und vom Internationalen Nahrungsmittelhilfeausschuss genehmigte Entwurf für ein Ernährungshilfe-Übereinkommen (Food Assistance Convention) löst die bisherige Internationale Nahrungsmittelhilfe-Konvention 1999 (Food Aid Convention) ab, die mit Ende Juni 2012 ausgelaufen ist. Die Ernährungshilfe-Übereinkommen (Food Assistance Convention) trat generell am 1. Jänner 2013 in Kraft, da bis Ende November 2012 bestimmungsgemäß mindestens 5 Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben.
Ziele und Inhalte:
Das Hauptziel beider Abkommen war bzw. ist die Sicherstellung einer regelmäßigen Nahrungsmittelhilfe an bedürftige Bevölkerungsgruppen, vor allem während akuter Nahrungsmittelkrisen. In diesem Sinne haben sich die Unterzeichnerstaaten immer schon zu einer jährlichen Minimalverpflichtung entweder auf Geldbasis und/oder in Form von Warenlieferungen verpflichtet. Das neu verhandelte Ernährungshilfe-Übereinkommen hat den Umfang der anrechenbaren Leistungen erweitert. Neben den schon bisher anrechenbaren Getreide- und Reislieferungen sind beispielsweise Obst und Gemüse, Saatgut, grundlegende mit der Hand geführte Werkzeuge für Landwirtschaft und Fischerei, grundlegende Gerätschaften zur Nahrungszubereitung oder Vieh zur Milch- und Fleischerzeugung anrechenbar. Das neue Ernährungshilfe-Übereinkommen markiert damit den politischen Übergang von einer Nahrungsmittelhilfe (food aid) zu einer umfassenderen Ernährungshilfe (food assistance). Dementsprechend soll die Hilfe ausschließlich an den Bedürfnissen der Schwächsten orientiert sein und werden lokale und regionale Warenankäufe bevorzugt, ohne dabei zu übermäßigen Preisschwankungen auf den lokalen Märkten beizutragen. Auf der Leistungsseite wird der Schwerpunkt auf Geldzuwendungen oder Zuwendungen in Form von Gutscheinen verlagert. Ernährungshilfe ist überhaupt nur dann bereit zu stellen, wenn sie das wirksamste und am besten geeignete Mittel ist. Dabei sind langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden. Da der Waren- und Produktkatalog künftig in den Durchführungsbestimmungen inkludiert ist, kann dieser je nach Notwendigkeit einstimmig vom einen Ernährungshilfeausschuss abgeändert werden. Die eigentliche Konvention ist – entgegen dem bisherigen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen – unbefristet, wobei neben Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten auch eine Evaluierung nach 5 Jahren vorgesehen ist.
Die Rolle Österreichs:
Österreich ist als Teil der internationalen Geberallianz bereits seit Jahrzehnten Mitglied der Internationalen Nahrungsmittelhilfekonvention, die in der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert wurde. Die letzte Food Aid Convention 1999 wurde am 7. August 2002 ratifiziert. Das Bundesministerium förderte in diesem Rahmen mit jährlich knapp 1,5 Millionen Euro Projekte der beiden UN-Institutionen FAO und WFP. Dabei steht oft die rasche Soforthilfe nach Naturkatastrophen oder kriegerischen Konflikten, unter denen die Zivilbevölkerung am stärksten zu leiden hat, im Vordergrund. So wurde 2012 ein WFP- Projekt zugunsten der Sahelzone (Mali) oder 2011 ein Projekt zugunsten somalischer Flüchtlinge im größten kenianischen Flüchtlingslager Dadaab unterstützt.
Österreich hat das Ernährungshilfe-Übereinkommen am 8. November 2012 nach einem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung durch seinen Botschafter in New York unterschrieben und nach Abschluss der im Art. 50 B-VG vorgesehenen parlamentarischen Beratungen durch den Nationalrat und den Bundesrat durch Unterfertigung der Ratifikationsurkunde durch den Herrn Bundespräsidenten und deren Hinterlegung am Sitz des UN-Generalsekretariates am 29. Jänner 2013 auch ratifiziert. Österreich wird daher durch eine regelmäßige durch das Bundesministerium zur Verfügung gestellte Ernährungshilfe an betroffene Bevölkerungsgruppen im Krisengebieten seine verlässliche Rolle als internationaler humanitärer Geber weiterhin einnehmen.