Rat der Europäischen Union

Flaggen aller Europäischer Union Mitgliedsstaaten
Foto: EU

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union und tritt in regelmäßigen Abständen auf Ministerebene zusammen um politische Strategien zu erörtern und zu koordinieren sowie Rechtsvorschriften zu verabschieden. Der Sitz des Rates ist in Brüssel, wobei die Tagungen in den Monaten April, Juni und Oktober in Luxemburg stattfinden.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden die Arbeitsprozesse im Rat angepasst. Anstatt der Ratstagungen finden vermehrt informelle Videokonferenzen der Ministerinnen und Minister statt.

Formationen des Rates

Der Rat hat keine fes­ten Mit­glie­der, son­dern trifft sich je nach The­men­be­reich in un­ter­schied­li­chen For­ma­tio­nen. So treten beispielsweise im Rat Aus­wär­ti­ge An­ge­le­gen­hei­ten, Land­wirt­schaft und Fischerei, Fi­nan­zen oder Um­welt die je­weils ver­ant­wort­li­chen Fach­mi­nis­te­rin­nen und –mi­nis­ter zu­sam­men. Den Vor­sitz bei die­sen Ta­gun­gen des Rates über­nimmt der Mi­nis­ter beziehungsweise die Mi­nis­te­rin jenes EU-Mit­glied­staa­tes, der die EU-Prä­si­dent­schaft in dem Zeit­raum in­ne­hat. Die Po­si­ti­on des EU-Rats­vor­sit­zen­den wech­selt also tur­nus­mä­ßig alle sechs Mo­na­te. Ein­zig bei den Rats­ta­gun­gen für Au­ßen- und Si­cher­heits­po­li­tik führt der Hohe Ver­tre­ter der Union den stän­di­gen Vor­sitz.

Aufgaben

Zu den wesentlichen Aufgaben des Rates zählen:

  • Die Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Union gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
  • Die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
  • Die Unterzeichnung von internationalen Abkommen in Bereichen wie Umwelt, Handel, Entwicklung, Fischerei  zwischen der EU und anderen Staaten im Namen der Gemeinschaft
  • Annahme des jährlichen EU-Haushalts gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
  • Erlass von notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen – der Rat fungiert hier als wichtigstes Forum für die Zusammenarbeit zwischen Außen- und Sicherheitspolitik
  • Koordination der gemeinsamen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

Beschlussfassung im Rat

Der Rat fasst Beschlüsse mit den Stimmen der Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten. Die Beschlussfassung des Rates erfolgt in der Regel nach dem Verfahren der qualifizierten Mehrheit. Seit 2014 gilt für die qualifizierte Mehrheit nicht mehr das System der gewichteten Stimmen, sondern grundsätzlich das System der „doppelten Mehrheit“: Mehrheit der Mitgliedstaaten und Mehrheit der Bevölkerung der Union.

Demnach gilt bei der Beschlussfassung des Rates auf Vorschlag der Europäischen Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn:

  • mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rates (das heißt 15 Mitgliedstaaten) einen Beschluss unterstützen und
  • diese mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren.

Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens 4 Mitgliedstaaten erforderlich, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen („Sperrminorität“).

Beschließt der Rat nicht auf Vorschlag der Europäischen Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, bedarf es für eine qualifizierte Mehrheit mindestens 72 Prozent der Mitglieder des Rates, sofern diese mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung darstellen.

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