Die Erweiterung der EU
Die Erweiterungspolitik der EU zielt auf Länder, die sich aktuell auf den EU-Beitritt vorbereiten, sowie auch auf potenzielle EU-Kandidatenländer. Die EU-Mitgliedschaft soll als Anreiz für wirtschaftliche und demokratische Reformen dienen. Seit dem EU-Betritt von Kroatien 2013 und dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs im Februar 2020 zählt die EU 27 Mitgliedstaaten.
Es liegt im Interesse europäischer Bürgerinnen und Bürger, Länder mit stabilen Demokratien und gut ausgebauter Marktwirtschaft als Nachbarn zu haben. Die Erweiterung ist ein sorgfältig gesteuerter Prozess, der die Reformanstrengungen in den jeweiligen Ländern unterstützt, indem er Frieden, Stabilität, Wohlstand und Demokratisierung mit sich bringt, zur Wahrung der Menschenrechte beiträgt und das Rechtswesen in ganz Europa stärkt.
Seit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 zählt die EU 28 Mitgliedstaaten.
Es hat bisher sieben Erweiterungsrunden gegeben:
- 1973: Dänemark, Irland und Großbritannien
- 1981: Griechenland
- 1986: Portugal und Spanien
- 1995: Österreich, Schweden und Finnland
- 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
- 2007: Bulgarien und Rumänien
- 2013: Kroatien
Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten.
Voraussetzungen für den Beitritt
Um der Europäischen Union beitreten zu können, müssen die beitrittswilligen Länder bestimmte Kriterien erfüllen, welche die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 im Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegt haben:
- Politisches Kriterium: "Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten"
- Wirtschaftliches Kriterium: "Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten"
- Acquis-Kriterium: Die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – d.h. das gesamte Recht sowie die Politik der EU (den sogenannten "Acquis communautaire") – zu übernehmen, sowie das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion
In den Beitrittsverhandlungen geht es nicht um eine Änderung der EU-Regeln, sondern darum, wie und wann der Kandidat die EU-Regeln übernimmt, umsetzt und anwendet. Das Verhandlungstempo richtet sich nach den Fortschritten des einzelnen Landes. Damit liegt es im Interesse des Kandidatenlandes, die notwendigen Reformen schnell und effizient durchzuführen.
Für die (potenziellen) Beitrittskandidaten des Westlichen Balkans hat die EU vor dem eigentlichen Beitrittsprozess den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorgesehen, im Rahmen dessen die Länder vor der eigentlichen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen einen mehrstufigen Heranführungsprozess erfolgreich durchlaufen müssen. Eine wichtige Stufe in diesem Prozess ist der Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA), das neben wirtschaftlicher Assoziierung auch die Übernahme von Teilen des Acquis sowie Kooperationen in einer Vielzahl von Politikbereichen vorsieht.
Die Europäische Kommission untersucht jährlich die Fortschritte der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer und veröffentlicht dazu Fortschrittsberichte.
Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
Derzeit gibt es fünf Kandidatenländer:
- Nordmazedonien: Antrag 2004; Status als Kandidatenland seit 2005; Ratsschlussfolgerungen zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen angenommen
- Montenegro: Antrag 2008; Status als Kandidatenland seit 2010; Verhandlungen seit Juni 2012 eröffnet
- Türkei: Antrag 1987; Status als Kandidatenland seit 1999; Verhandlungen seit 2005
- Serbien: Antrag 2009; Status als Kandidatenland seit 2012; Verhandlungen seit Jänner 2014
- Albanien: Antrag 2009; Status als Kandidatenland seit Juni 2014; Ratsschlussfolgerungen zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen angenommen
Mit Island waren die Beitrittsverhandlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Im März 2015 hat die isländische Regierung ihre Kandidatur zurückgezogen.
Der Europäische Rat hat allen Ländern des Westbalkans eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union in Aussicht gestellt. Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo sind daher als potenzielle Kandidatenländer zu bezeichnen.