Die Erweiterung der EU

Europakarte der Europäischen Union
Foto: EU

Die Erweiterungspolitik der EU zielt auf Länder, die sich aktuell auf den EU-Beitritt vorbereiten, sowie auch auf potenzielle EU-Kandidatenländer. Die EU-Mitgliedschaft soll als Anreiz für wirtschaftliche und demokratische Reformen dienen. Seit dem EU-Betritt von Kroatien 2013 und dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs im Februar 2020 zählt die EU 27 Mitgliedstaaten.

Es liegt im In­ter­es­se eu­ro­päi­scher Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Län­der mit sta­bi­len De­mo­kra­tien und gut ausgebauter Markt­wirt­schaft als Nach­barn zu haben. Die Er­wei­te­rung ist ein sorg­fäl­tig ge­steu­er­ter Pro­zess, der die Re­form­an­stren­gun­gen in den je­wei­li­gen Län­dern un­ter­stützt, indem er Frie­den, Sta­bi­li­tät, Wohl­stand und De­mo­kra­ti­sie­rung mit sich bringt, zur Wah­rung der Men­schen­rech­te beiträgt und das Rechts­we­sen in ganz Eu­ro­pa stärkt.

Seit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 zählt die EU 28 Mitgliedstaaten.

Es hat bisher sieben Erweiterungsrunden gegeben:

  • 1973: Dä­ne­mark, Ir­land und Groß­bri­tan­ni­en
  • 1981: Grie­chen­land
  • 1986: Por­tu­gal und Spa­ni­en
  • 1995: Ös­ter­reich, Schwe­den und Finn­land
  • 2004: Est­land, Lett­land, Li­tau­en, Malta, Polen, Slo­we­ni­en, Slo­wa­kei, Tsche­chi­sche Re­pu­blik, Un­garn und Zy­pern
  • 2007: Bul­ga­ri­en und Ru­mä­ni­en
  • 2013: Kroa­ti­en

Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten.

Voraussetzungen für den Beitritt

Um der Eu­ro­päi­schen Union bei­tre­ten zu kön­nen, müs­sen die bei­tritts­wil­li­gen Län­der be­stimm­te Kri­te­ri­en er­fül­len, welche die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 im Eu­ro­päi­schen Rat in Ko­pen­ha­gen fest­ge­legt haben:

  • Po­li­ti­sches Kri­te­ri­um: "In­sti­tu­tio­nel­le Sta­bi­li­tät als Ga­ran­tie für de­mo­kra­ti­sche und rechts­staat­li­che Ord­nung, für die Wah­rung der Men­schen­rech­te sowie die Ach­tung und den Schutz von Min­der­hei­ten"
  • Wirt­schaft­li­ches Kri­te­ri­um: "Eine funk­ti­ons­fä­hi­ge Markt­wirt­schaft sowie die Fä­hig­keit, dem Wett­be­werbs­druck und den Markt­kräf­ten in­ner­halb der EU stand­zu­hal­ten"
  • Ac­quis-Kri­te­ri­um: Die Fä­hig­keit, alle Pflich­ten der Mit­glied­schaft – d.h. das ge­sam­te Recht sowie die Po­li­tik der EU (den so­ge­nann­ten "Ac­quis com­mu­n­au­taire") – zu über­neh­men, sowie das Ein­ver­ständ­nis mit den Zie­len der Po­li­ti­schen Union und der Wirt­schafts- und Wäh­rungs­uni­on

In den Bei­tritts­ver­hand­lun­gen geht es nicht um eine Än­de­rung der EU-Re­geln, son­dern darum, wie und wann der Kan­di­dat die EU-Re­geln über­nimmt, um­setzt und an­wen­det. Das Ver­hand­lungs­tem­po rich­tet sich nach den Fort­schrit­ten des ein­zel­nen Lan­des. Damit liegt es im In­ter­es­se des Kan­di­da­ten­lan­des, die not­wen­di­gen Re­for­men schnell und ef­fi­zi­ent durch­zu­füh­ren.

Für die (po­ten­zi­el­len) Bei­tritts­kan­di­da­ten des West­li­chen Bal­kans hat die EU vor dem ei­gent­li­chen Bei­tritts­pro­zess den Sta­bi­li­sie­rungs- und As­so­zi­ie­rungs­pro­zess vor­ge­se­hen, im Rah­men des­sen die Län­der vor der ei­gent­li­chen Auf­nah­me von Bei­tritts­ver­hand­lun­gen einen mehr­stu­fi­gen Her­an­füh­rungs­pro­zess er­folg­reich durch­lau­fen müs­sen. Eine wich­ti­ge Stufe in die­sem Pro­zess ist der Ab­schluss eines Sta­bi­li­sie­rungs- und As­so­zi­ie­rungs­ab­kom­mens (SAA), das neben wirt­schaft­li­cher As­so­zi­ie­rung auch die Über­nah­me von Tei­len des Ac­quis sowie Ko­ope­ra­tio­nen in einer Viel­zahl von Po­li­tik­be­rei­chen vor­sieht.

Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on un­ter­sucht jähr­lich die Fort­schrit­te der Kan­di­da­ten­län­der und po­ten­zi­el­len Kan­di­da­ten­län­der und veröffentlicht dazu Fortschrittsberichte.

Kan­di­da­ten­län­der und po­ten­zi­el­le Kan­di­da­ten­län­der

Der­zeit gibt es fünf Kan­di­da­ten­län­der:

  • Nord­ma­ze­do­ni­en: An­trag 2004; Sta­tus als Kan­di­da­ten­land seit 2005; Ratsschlussfolgerungen zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen angenommen
  • Mon­te­ne­gro: An­trag 2008; Sta­tus als Kan­di­da­ten­land seit 2010; Ver­hand­lun­gen seit Juni 2012 er­öff­net
  • Tür­kei: An­trag 1987; Sta­tus als Kan­di­da­ten­land seit 1999; Ver­hand­lun­gen seit 2005
  • Ser­bi­en: An­trag 2009; Sta­tus als Kan­di­da­ten­land seit 2012; Ver­hand­lun­gen seit Jän­ner 2014
  • Al­ba­ni­en: An­trag 2009; Sta­tus als Kan­di­da­ten­land seit Juni 2014; Ratsschlussfolgerungen zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen angenommen

Mit Is­land waren die Bei­tritts­ver­hand­lun­gen seit Mai 2013 aus­ge­setzt. Im März 2015 hat die is­län­di­sche Re­gie­rung ihre Kan­di­da­tur zu­rück­ge­zo­gen.

Der Eu­ro­päi­sche Rat hat allen Län­dern des West­bal­kans eine Mit­glied­schaft in der Eu­ro­päi­schen Union in Aus­sicht ge­stellt. Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na sowie das Ko­so­vo sind daher als po­ten­zi­el­le Kan­di­da­ten­län­der zu bezeichnen.

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