Die Vermarktungsnormen für Olivenöl
Die Vermarktungsnormen der EU für Olivenöl schützen den Endverbraucher vor dem Erwerb von Öl, das nicht der Etikettierung auf dem Behältnis entspricht.
Historische Entwicklung und Bedeutung von Olivenöl heute
Olivenöl wird seit der Antike im Mittelmeerraum gewonnen und ist ein gesundes Öl. Es wird sowohl in der Küche als auch als Bestandteil von z.B. kosmetischen Produkten eingesetzt. Es weist einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren auf.
Die EU ist der weltgrößte Produzent von Olivenöl – 67 % der Weltproduktion entfällt vor allem auf Spanien, Italien und Griechenland. Olivenöl wird außerdem z.B. in Tunesien, Marokko, Palästina, Syrien, der Türkei, dem Iran, aber auch in Argentinien und Australien gewonnen.
Woran erkenne ich gutes Olivenöl?
Die beste Qualität besitzen die Olivenöle „nativ“ und insbesondere „extra nativ“. „Nativ“ bedeutet, dass das Öl „naturbelassen“ ist, d.h. dass bei der Herstellung nur mechanische, aber keine chemischen Verfahren angewendet werden und dass es keine zusätzlichen Temperatureinwirkungen gibt. Das Öl muss bestimmte weitere Eigenschaften aufweisen, z.B. einen bestimmten Säuregehalt.
Der österreichische Handel bietet fast nur Öle der besten Kategorie „nativ extra“ an. Das Öl muss die vorgeschriebenen Werte aufweisen, es darf kein geschmacklicher Fehler vorliegen: diese Öle weisen eine ausgewogene Mischung von fruchtig, bitter und scharf auf.
Das Öl ist – je nach Kategorie – bis zu 230 ° C erhitzbar. Olivenöl guter Qualität ist bei richtiger Lagerung bis zu 24 Monate haltbar.
Inhaltsstoffe des Olivenöls
- Einfach ungesättigte Fettsäuren
- Scharf- und Bitterstoffe (verantwortlich für den Geschmack)
- Chlorophyll (verantwortlich für die grüne Farbe)
- Wachs (verantwortlich für die Flockigkeit von Olivenöl bei kühler Lagerung)
- Alkohole und Ester (unterschiedlich je nach Anbauort, Sorte, Jahrgang, Reife).
Ziel der Vermarktungsnormen für Olivenöl
Ziel ist der Schutz des Endverbrauchers vor dem Kauf von Olivenöl im Einzelhandel, das nicht jene Eigenschaften aufweist, die es laut seiner Etikettierung besitzt und an die der Preis anknüpft.
Für welche Öle gelten die Vermarktungsnormen?
- Native Olivenöle (nativ extra; nativ)
- Olivenöl – bestehend aus raffinierten Olivenölen und nativen Olivenölen
- Oliventresteröl
Die Vermarktungsnormen gelten unabhängig von der Herkunft der Öle. Es gibt also keinen Unterschied zwischen in der EU hergestellten Ölen (z.B. Italien) und aus Drittländern in die EU eingeführten Ölen (z.B. aus Tunesien).
Was MUSS auf der Verpackung (Flasche, Kanister etc.) angegeben sein?
Die Ölkategorie samt einem bestimmten Textzusatz muss angegeben sein. Beispiel: Natives Olivenöl extra: „erste Güteklasse – direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen“.
Natives Olivenöl extra und natives Olivenöl müssen zusätzlich eine Ursprungsangabe aufweisen, d.h. einen geografischen Namen. Auch eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe sind möglich.
Wurden die Oliven nicht in jenem Mitgliedstaat oder Drittstaat, in dem sie zu Öl gepresst wurden, geerntet, so ist auch das anzugeben.
Ab 13. Dezember 2014 ist auch ein Vermerk über den Schutz vor Licht und Wärme anzubringen.
Was KANN auf der Verpackung (Flasche, Kanister etc.) angegeben sein?
Bestimmte Angaben sind freiwillig möglich. Beispiel: „erste Kaltpressung“.
Wo sind die Vermarktungsnormen für Olivenöl geregelt?
EU-Grundlagen sind:
- Artikel 74, 75, 78, Anhang VII Teil VIII und Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission vom 29. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission vom 29. Juli 2022 mit Vorschriften für die Konformitätskontrolle der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Methoden zur Analyse der Merkmale von Olivenöl
Ergänzende Rechtsvorschriften in Österreich:
Das Vermarktungsnormengesetz (VNG) und die Verordnung des Landwirtschaftsministers über Vermarktungsvorschriften für Olivenöl.
Wer kontrolliert in Österreich das Olivenöl auf die Einhaltung der Vermarktungsnormen?
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Qualitäts- und Vermarktungsnormen (ausgenommen Ein- und Ausfuhr) ist die jeweilige Landeshauptfrau bzw. der jeweilige Landeshauptmann.
Die Koordination auf Landesebene erfolgt durch die jeweiligen Ämter der Landesregierungen. Je nach Bundesland werden für die Inlandskontrollen Organe der Lebensmittelaufsicht, der Marktämter oder eigene Qualitätsinspektoren eingesetzt.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG) Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG)
- Informationen der EU zu Olivenöl Informationen der EU zu Olivenöl
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission vom 29. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission vom 29. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission vom 29. Juli 2022 mit Vorschriften für die Konformitätskontrolle der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Methoden zur Analyse der Merkmale von Olivenöl Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission vom 29. Juli 2022 mit Vorschriften für die Konformitätskontrolle der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Methoden zur Analyse der Merkmale von Olivenöl