Obst und Gemüse

mehrere Pfirsiche
Foto: BML / Jessl

Seit 01. Jänner 2025 sind die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 betreffend die Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor gültig. 

Mit 23.11.2023 sind die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1666/1999 der Kommission und der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 543/2011 und (EU) Nr. 1333/2011 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 der Kommission vom 17. August 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor in Kraft getreten.

Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen sämtliche Obst- und Gemüsearten der allgemeinen Vermarktungsnorm. Diese ist im Anhang I - Vermarktungsnormen gemäß Artikel 2 - TEIL A der Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 enthalten. Im TEIL B des Anhanges I sind die elf speziellen Vermarktungsnormen ersichtlich.

Die acht speziellen Vermarktungsnormen im Bereich Obst (Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren, Tafeltrauben und Bananen) und die drei Vermarktungsnormen im Bereich Gemüse (Salate, krause Endivie und Eskariol, Gemüsepaprika und Tomaten/Paradeiser).

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den Stand ihrer Verordnungen!

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