GMO - gemeinsame Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Um den gegebenen Umständen Rechnung zu tragen, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 überarbeitet und in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 neu gefasst!
Um den gegebenen Umständen Rechnung zu tragen, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 überarbeitet und in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 neu gefasst!
Mit dieser lange diskutierten Version der Einheitlichen GMO wird das Ziel der Harmonisierung, Straffung und Vereinfachung der Bestimmungen, die für mehrere Sektoren gelten, verfolgt. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. Einzelne Bestimmungen gelten jedoch weiterhin:
Artikel 113a Absatz 4, die Artikel 114, 115 und 116, Artikel 117 Absätze 1 bis 4 und Artikel 121 Buchstabe e Ziffer IV sowie Anhang XIV Teil B Abschnitt I Nummern 2 und 3 und Abschnitt III Nummer 1 und Teil C sowie Anhang XV Abschnitt II Nummern 1, 3, 5 und 6 und Abschnitt IV Nummer 2 für die Zwecke der Anwendung jener Artikel bis zum Tag der Anwendung der entsprechenden Vermarktungsregeln, die mittels der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 75 Absatz 2, Artikel 76 Absatz 4, Artikel 78 Absätze 3 und 4, Artikel 79 Absatz 1, Artikel 80 Absatz 4, Artikel 83 Absatz 4, Artikel 86, Artikel 87 Absatz 2, Artikel 88 Absatz 3 und Artikel 89 der vorliegenden Verordnung festzulegen sind;