Bananen - Durchführungsverordnung
EU - Vermarktungsnormen für Bananen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1333/2011 DER KOMMISSION
vom 19. Dezember 2011
zur Festsetzung von Vermarktungsnormen für Bananen, von Bestimmungen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen und von Anforderungen an Mitteilungen im Bananensektor
Diese Verordnung gilt für grüne, ungereifte Bananen vor dem Eintritt in die Reifekammer!
Daher ist diese Verordnung im Einzelhandel NICHT relevant. Die auf den Gebinden angebrachte Kennzeichnung darf hinsichtlich der Qualität (Klasse Extra, Klasse I oder Klasse II) NICHT verwendet werden.
Anmerkung:
Wir können nicht garantieren, dass ein online abrufbares Dokument dem offiziell angenommenen Texten genau entspricht. Als rechtsverbindliche Texte gelten die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.