Formulare der Landwirtschaft
Die Agrarmarkt Austria wickelt den größten Teil der landwirtschaftlichen Förderungen ab. Wein-online dient als Serviceportal für unsere Weinbauern.
Agrarmarkt Austria
Die meisten Förderungen in der Landwirtschaft werden von der Agrarmarkt Austria abgewickelt. Auf der AMA-Homepage finden Sie Merkblätter, Formulare, wichtige Einreichtermine und vieles mehr.
Wein
Um sich den Weg zum zuständigen Gemeindeamt zu ersparen, gibt es seit 2003 für Weinbauern die Möglichkeit, ihre Meldungen und sonstige Abfragen über Wein-online durchzuführen. Um die Formulare auf Wein-online nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst anmelden. Erläuterungen zur Anmeldung sowie den Link zum Anmeldeformular finden Sie auf der Seite von Wein-Online.
Förderung der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der EU-Kofinanzierung
Im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung unterstützt. Die Finanzierung erfolgt dabei nach dem Prinzip der Kofinanzierung durch die EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) und durch nationale Mittel von Bund und Ländern. Die wesentlichen Vorgaben zur Förderung sind im „Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020“ sowie in der „Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014–2020“ zusammengefasst.
Die erforderlichen Antragsunterlagen (Formulare etc.) werden jeweils mit den Stichtagen und Calls zur Einreichung von Projektanträgen mitveröffentlicht.
Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln
Ausgewählte Förderungsmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, die aufgrund der Vorgaben oder aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in das „Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020“ mit aufgenommen werden konnten, werden aus nationalen Mitteln gefördert.
Weitere Förderinformationen und –unterlagen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie in der Rubrik „Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln“.
Standesbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin"
Die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur und Ingenieurin“ kann direkt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragt werden.