Antrag zur Führung des Ingenieurtitels
An wen kann die Bezeichnung verliehen werden, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wo beantrage ich den Titel Ingenieur?
Die Ingenieurqualifikation wird auf neue Beine gestellt
Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf. Damit können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation in Zukunft adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen. Die bisherigen Ingenieurinnen und Ingenieure behalten die Standesbezeichnung Ing.in beziehungsweise Ing. weiterhin.
Warum ist eine neue Qualifikation notwendig?
Die Ausbildung an HBLAs und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis als Voraussetzung für die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung „Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur“ stellen eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure bisher häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch Bewerbungen am Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.
Europäischer und nationaler Qualifikationsrahmen
Die EU hat nun mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument zur Verfügung gestellt, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt.
Welche Wertigkeit hat die neue Qualifikation?
Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.
Welcher Titel wird Ihnen verliehen?
Sie sind nach erfolgreicher Qualifikation berechtigt, die Bezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ oder alternativ die Kurzform „Ing.in“ oder „Ing.“ vor Ihren Namen zu stellen.
Checkliste
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- HBLA Reife- und Diplomprüfung
oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer (allgemeinen) Reifeprüfung - und eine mindestens dreijährige beziehungsweise bei vergleichbaren Ausbildungen mindestens sechsjährige fachbezogene betriebliche Praxis
- Die dreijährige beziehungsweise sechsjährige Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
- In dieser Praxis müssen Sie Aufgaben erfüllen, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.
Qualifikationsverfahren
Wie läuft das Qualifikationsverfahren ab?
Neu ist die Zertifizierung im Rahmen eines Fachgesprächs:
Die Zertifizierung erfolgt in Form eines Fachgesprächs mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich (Zertifizierungskommission) – ein Experte aus der Fachpraxis und einer facheinschlägigen Lehrkraft einer HBLA, Fachhochschule oder Universität. Beim Fachgespräch werden Ihre durch die Praxis erworbenen Kompetenzen erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch. Es werden Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit den Kriterien des Qualifikationsniveaus 6 des NQR abgeglichen.
Bestätigt das Gespräch, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, stellt das Landwirtschaftsministerium ein Dekret aus, mit dem Ihnen die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin" beziehungsweise "Ingenieur“ verliehen wird. Sie können das Fachgespräch einmal wiederholen.
Sollten Ihre Voraussetzungen (noch) nicht ausreichend sein, können Sie für das Zertifizierungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt neu einreichen.
Erfolgreiche Qualifizierung
Wenn Sie folgende inhaltliche Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Ingenieurqualifikation verliehen werden:
- Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
- Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
- Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten
Antrag und Kosten
Stellen Sie Ihren Antrag beim Landwirtschaftsministerium. Beizulegen sind:
- Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. Zeugnis des vergleichbaren Abschlusses
- Bestätigung Ihrer/Ihres Arbeitgeber/s beziehungsweise bei Selbständigkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis
- Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über Ihre Arbeitsbereiche, Projekte, die dabei gestellten Anforderungen, Vorgehensweisen und Methoden, sowie Ihre Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung
Anhand der übermittelten Unterlagen wird Ihr Antrag formal geprüft. Nach positiver Beurteilung werden Sie zum Fachgespräch zugelassen. Das Fachgespräch wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert. Die Kosten werden etwa Euro 370.- betragen. Die Fachgespräche können in Wien beziehungsweise in den Bundesländern stattfinden.
Link zum Antragsformular:
Ihre persönlichen Vorteile
Ihre Vorteile durch die neue Qualifikation:
- Der Titel „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ wird qualitativ aufgewertet.
- Ihre Qualifikation gewinnt international an Bedeutung.
- Sie erhalten bessere internationale Karrierechancen.
Für allfällige Rückfragen oder Informationen:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 1a
Frau Mag. Margarete Hofer 01-71100 DW 606389
Frau Petra Meier Tel.: 01-71100 DW 606914
Frau Gertraud Tumberger 01-71100 DW 606718
Stubenring 1
1010 Wien
Downloads
- Ingenieurgesetz 2017 - IngG 2017 (PDF, 253,7 kB)
- Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung 2018 – IGDV 2018 (PDF, 474,1 kB)
- Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung 2018 – IGDV 2018 (PDF, 26,1 kB)
- Informationsblatt Ingenieurgesetz Stand Feber 2020 (PDF, 122,6 kB)