EUTR- und FLEGT-Berichte
Die EU-Holzverordnung (EUTR) verbietet das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt. Die FLEGT-Verordnung regelt, dass für Holzprodukte aus FLEGT-Partnerländern mit einem anerkannten Legalitätssicherungssystem (derzeit nur Indonesien) beim Import eine FLEGT-Genehmigung vorliegen muss.