Ministerium BMNT: Neuregelung des Ingenieurtitels - Start der Fachgespräche im Zertifizierungsverfahren

Titel „Ingenieurin/Ingenieur“ ist seit der Neuregelung durch das Ingenieurgesetz 2017 international besser vergleichbar.

Der Antrag für Absolventinnen und Absolventen von Schulen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und Umwelt wird beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gestellt. Die erforderlichen Fachgespräche können nun starten. Organisiert werden sie von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik.

„Die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieur“ wurde zu einer neuen Qualifikation aufgewertet“, ist Bundesministerin Elisabeth Köstinger überzeugt. „Damit können HBLA-Ingenieurinnen und –Ingenieure ihre berufliche Qualifikation adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen.“ Die Hochschule sorgt für die reibungslose Organisation der im Zertifizierungsverfahren notwendigen Fachgespräche. Diese Fachgespräche können ab sofort abgehalten werden.

Das Fachgespräch kann im Bereich der Land- und Forstwirtschaft österreichweit an allen Höheren Bundeslehranstalten der Land- und Forstwirtschaft, im Umweltbereich an der HLUW Yspertal, sowie auch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik abgelegt werden. Rektor Dr. Thomas Haase: „Die Hochschule sorgt für den reibungslaufen Ablauf des Verfahrens und steht den Antragsstellern mit Rat und Tat zur Seite. Die Kompetenz der Hochschule und ihre Verankerung im landwirtschaftlichen Bildungsbereich macht sie zum idealen Partner in der Abwicklung.“

Hintergrund:
Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" wurde am 17. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 23/2017 veröffentlicht. Die EU hat mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument zur Verfügung gestellt, das besssere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt. Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen bzw. Ingenieure sind in der Stufe 6 des NQR. Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.