Landwirtschaft Köstinger: Neues Gesetz verbessert Arbeitsbedingungen für Landarbeiterinnen und Landarbeiter weiter

Nationalrat beschließt neues Gesetz – Verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen treten mit 1.7.2021 in Kraft

"Mit dem neuen Landarbeitsgesetz gehört Österreich zu den internationalen Vorreitern. Damit erreichen wir schnellere Verfahren, einheitliche Arbeitsbedingungen und beseitigen Ungerechtigkeiten. Das ist ein wichtiger Schritt für die rund 162.000 Betriebe mit insgesamt 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Österreich. Sie leisten jeden Tag harte und unersetzbare Arbeit für unser Land und unsere Lebensmittelversorgung", betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger anlässlich des heutigen Nationalratsbeschlusses.

Durch das neue Gesetz treten mit 1. Juli 2021 verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen in Kraft. Erneuert wurden u.a. arbeitsrechtliche Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehört die Vereinheitlichung der neun bundeslandspezifischen Landarbeiterordnungen zu einem Landarbeitsgesetz. Neu sind auch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Ermöglichung des Papamonats, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche oder der Anspruch auf Pflegekarenz. 

Durch das neue Gesetz werden zudem Arbeitgeberzusammenschlüsse ermöglicht. Betriebe können sich damit in Zukunft innerhalb einer Region zusammenschließen, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. Damit soll eine attraktive und nachhaltige Beschäftigung über das gesamte Jahr ermöglicht werden, Synergieeffekte können künftig besser genützt werden. "Das ist für viele Betriebe eine gute Chance, um gemeinsam Beschäftigung zu schaffen. Damit machen wir Jobs attraktiver und stärken land- und forstwirtschaftliche Arbeitsplätze in den Regionen", so Köstinger.