Landwirtschaft Köstinger/Kocher: Neues Landarbeitsgesetz bringt mehr Klarheit und beseitigt Ungerechtigkeiten

Reform des Landarbeitsgesetzes heute im Ministerrat beschlossen

Das Landarbeitsgesetz bündelt die rechtlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Heute wurde im Ministerrat die Vereinheitlichung der 9 bundeslandspezifischen Landarbeiterordnungen zu einem Landarbeitsgesetz (LAG) 2021 beschlossen. Mit dem Gesetz werden verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Rechtlich vereinheitlicht werden beispielsweise die Ermöglichung des Papamonats, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und der Anspruch auf Pflegekarenz. Auch die Teilnahme an Katastrophenhilfen und die Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit wird erleichtert. „Es ist wichtig, dass es einheitliche Arbeitsbedingungen gibt und Ungerechtigkeiten durch dieses Gesetz beseitigt werden. Die insgesamt 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter leisten jeden Tag harte und unersetzbare Arbeit für unser Land und unsere Lebensmittelversorgung. Die Möglichkeit der Arbeitszusammenschlüsse ist für viele Betriebe eine gute Chance, um gemeinsam Beschäftigung zu schaffen. Damit machen wir viele Jobs attraktiver bzw. nachhaltiger und stärken viele land- und forstwirtschaftliche Arbeitsplätze in den Regionen.“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Mit der Vereinfachung des Gesetzes werden die derzeit mehr als 100 Verordnungen auf ein Minimum reduziert. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und das Arbeitsministerium sehen vor allem aufgrund der geplanten Arbeitgeberzusammenschlüsse großen Bedarf. Betriebe können sich damit in Zukunft innerhalb einer Region zusammenschließen, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. Damit soll eine attraktive und nachhaltige Beschäftigung über das gesamte Jahr ermöglicht und es können Synergieeffekte künftig besser genützt werden. „Das Landarbeitsgesetz schafft erstmals in Österreich für die Land- und Forstwirtschaft einheitliche Regelungen. Nicht nur die 30.000 Beschäftigten in der Land-und Forstwirtschaft, sondern auch die rund 162.000 Betriebe profitieren von den neuen klaren Regeln und beschleunigten Gesetzgebungsverfahren. „Die Möglichkeit der Arbeitgeberzusammenschlüsse macht die Beschäftigung in der Branche attraktiver, da eine Anstellung saisonunabhängig, das ganze Jahr über vereinfacht wird. Damit ist das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das aus der Krise heraus auch für die Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll“, erklärt Arbeitsminister Martin Kocher.