Formulare der Wasserwirtschaft
Die Abwicklungsstelle des Bundes für die Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft, der Gewässerökologie sowie der Schutzwasserwirtschaft ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Die zuständige Wasserrechtsbehörde für bestimmte wasserrechtliche Anlagen (wie Donaukraftwerke oder Sperrenbauwerke mit einer Höhe von mehr als 30 Metern) ist das BML.
Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Bundesseite auf Basis des Umweltförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.
Die Förderung in der Gewässerökologie gemäß Umweltförderungsgesetz unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH sind die relevanten Unterlagen zur Förderung abrufbar:
- Kommunale Wasserversorgung
- Kommunale Abwasserbeseitigung
- Gewässerökologie für kommunale Förderungsnehmer
- Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer
Die Finanzierung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgen auf Basis des Wasserbautenförderungsgesetzes und den dazu erlassen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen.
Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln sind bei der Bundeswasserbauverwaltung des Landes (Einreichstelle) einzubringen.
Elektronische Kommunikation mit dem BML als Wasserrechtsbehörde
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) ist in seiner Eigenschaft als Wasserrechtsbehörde für bestimmte Wasserkraftanlagen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserversorgungsanlagen zuständig (zum Beispiel Donaukraftwerke oder Sperrenbauwerke mit einer Höhe von mehr als 30 Metern).
Für die elektronische Kommunikation mit dem BML als Wasserrechtsbehörde steht das Formular Digitale Anbringen für Wasserrecht zur Verfügung:
Für Unternehmen, die im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sind, steht das Digitale Anbringen für Wasserrecht im Bereich Services oder Formulare im Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung.
Zudem kann das Formular Digitale Anbringen für Wasserrecht ohne Registrierung aufgerufen und befüllt werden. Das befüllte Formular wird nach Zeichnung mittels Handy Signatur oder ID-Austria an das BML übermittelt.
Dieses Formular ist nur für Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz bestimmt, für die das BML als Wasserrechtsbehörde zuständig ist.
Die Dateivorlage Verzeichnis Verfahrensparteien - Anbringen Wasserrecht verweist auf „Parteien / Fremde Rechte“.
Weiterführende Informationen
- Siedlungswasserwirtschaft Siedlungswasserwirtschaft
- Gewässerökologie Gewässerökologie
- Digitales Anbringen Wasserrecht (für Unternehmen über USP) Digitales Anbringen Wasserrecht (für Unternehmen über USP)
- Digitales Anbringen Wasserrecht (öffentlich und Zeichnung mittels Handy Signatur oder ID-Austria) Digitales Anbringen Wasserrecht (öffentlich und Zeichnung mittels Handy Signatur oder ID-Austria)