Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit dem Ministerium in Kontakt zu treten: Fragen und Anliegen können entweder telefonisch, per Brief, auf elektronischem Weg oder persönlich eingebracht werden.
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß Paragraph 19 Absatz 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) sowie die nachfolgend aufgelisteten Dienststellen des BML verwenden die bei dem Artikel als Bild hochgeladene Bildmarke bei amtssignierten Dokumenten:
Seit 1. Jänner 2014 ist die Legung einer e-Rechnung an Bundesdienststellen verpflichtend.