e-Rechnung an den Bund
Vertragspartnerinnen/Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind dann verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsverkehr.
Voraussetzung für die Nutzung des Services "e-Rechnung an den Bund" ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP).
Downloads
- Bundesgesetzblatt e-Rechnungsverordnung (PDF, 82,5 kB)
- Erläuterungen e-Rechnungen an den Bund (PDF, 30,5 kB)