EU Nitratrichtlinie 91/676/EW

Nitratbericht 2024

Österreichischer Bericht 2024

Gemäß Artikel 10 der EU Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen über den Zeitraum 2019-2023.

Die Nitratrichtlinie 91/676/EWG fordert die Mitgliedstaaten in Artikel 10 auf, der Kommission für den Vierjahreszeitraum nach Bekanntgabe der Richtlinie und jeden darauffolgenden Vierjahreszeitraum einen Bericht mit den in Anhang V beschriebenen Informationen vorzulegen. Mit dem vorliegenden österreichischen Bericht 2024 wird dieser Berichtspflicht für den Zeitraum 2019-2023 nachgekommen.

Weitere Information finden Sie im Zusatzband Auswertungen und im Internetartikel.

Herausgeber:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung:
Sektion I - Wasserwirtschaft & Sektion II - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ausgabejahr:
2024
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Wasserwirtschaft, Wasserpolitik
Seitenanzahl:
90