EU Nitratrichtlinie 91/676/EW
Österreichischer Bericht 2024
Gemäß Artikel 10 der EU Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen über den Zeitraum 2019-2023.
Die Nitratrichtlinie 91/676/EWG fordert die Mitgliedstaaten in Artikel 10 auf, der Kommission für den Vierjahreszeitraum nach Bekanntgabe der Richtlinie und jeden darauffolgenden Vierjahreszeitraum einen Bericht mit den in Anhang V beschriebenen Informationen vorzulegen. Mit dem vorliegenden österreichischen Bericht 2024 wird dieser Berichtspflicht für den Zeitraum 2019-2023 nachgekommen.
Weitere Information finden Sie im Zusatzband Auswertungen und im Internetartikel.
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Abteilung:
- Sektion I - Wasserwirtschaft & Sektion II - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Ausgabejahr:
- 2024
- Ausgabeort:
- Wien
- Format:
- Download
- Kategorie:
- Wasserwirtschaft, Wasserpolitik
- Seitenanzahl:
- 90