Wald Totschnig: Novelle des Forstgesetzes für klimafitte Wälder beschlossen

Die Novelle des Forstgesetzes wurde am 20. September 2023 im Ministerrat beschlossen. Damit wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt und der Weg hin zu klimafitten Wäldern gestärkt. Die Novelle beinhaltet verschiede Maßnahmen, die von der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, einer bundesweiten Vereinheitlichung des Kostenersatzes zur Waldbrandbekämpfung, einer verstärkt ökologischen Orientierung bis hin zur Modernisierung in der forstlichen Ausbildung reichen.

Laut Forstminister Norbert Totschnig haben die Unwetter der vergangenen Wochen vor Augen geführt, dass der Klimawandel vor dem Wald nicht Halt macht: „Das Ausmaß dieser Schäden bereitet Sorge. Höhere Temperaturen, Schädlinge wie der Borkenkäfer oder Schneebruch üben zunehmend Druck aus. Gleichzeitig spielt der Wald und der Rohstoff Holz eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bindung von Kohlenstoff sowie Holzprodukte als Ersatz für fossile Rohstoffe tragen maßgeblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Mit der Novelle des Forstgesetzes entwickeln wir die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiter und stärken den Weg hin zu klimafitten Wäldern. Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald." Darüber hinaus wird mit dem bundesweit einheitlichen System zur Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten nun erstmals eine rasche und unbürokratische Abwicklung sichergestellt.

„Rundum brechen Fichtenforste wegen Borkenkäfern und Stürmen zusammen, eine der vielen drastischen Folgen der Klimakrise. Um unseren Wald für die Zukunft zu erhalten, müssen wir ihn umwandeln: Strukturreiche Mischwälder mit viel Alt- und Totholz sichern Klimaschutzfunktion, Artenvielfalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung. Wir geben daher den Bäuer:innen die Instrumente in die Hand, um im Waldumbau zügig voranzukommen, und binden die Naturschutzbehörde in forstliche Verfahren in Naturschutzgebieten ein. Zusätzlich sorgen wir für Vielfalt auf den Äckern: Wir erleichtern die Anlage von Agroforstsysteme, so dass Hecken und Bäume in Zukunft die Vielfalt und Klimawandelanpassung in der Agrarlandschaft besser unterstützen können“, so Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Clemens Stammler.

Für Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Georg Strasser ist klar: „Aktiv bewirtschaftete Wälder leisten einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als solche, die außer Nutzung gestellt wurden. Das neue Forstgesetz bildet eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Ressource Wald. Das System zur Abgeltung von Waldbrandbekämpfungskosten mit Pauschaltarifen und Entschädigungen erspart bürokratischen Mehraufwand und ist eine zufriedenstellende Lösung für Feuerwehren, Gemeinden, Betriebe und nicht zuletzt die Waldbäuerinnen und Waldbauern. Wir bedanken uns bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für sein Engagement um eine machbare Lösung.“