Lebensmittel Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln geht mit Ministerrats-Beschluss in Zielgerade

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und in öffentlicher Gemeinschaftsverpflegung kommt – Ministerrat beschließt zudem Fortschritte bei Tierwohl

„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Milch, Fleisch und Ei in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommt. Mit dem heutigen Ministerrats-Beschluss bringen wir diese wichtige Maßnahme für Produzenten und Konsumenten in die Zielgerade. Indem wir Transparenz schaffen, können Konsumenten klare Kaufentscheidung treffen, bewusst auf regionale Produkte greifen und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe stärken. Wo Österreich drinnen ist, muss künftig auch Österreich draufstehen“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Die entsprechenden Verordnungen gehen nun in Begutachtung. Nach Notifikation durch die Europäischen Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten. 

„86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Wir sind in der glücklichen Lage, dass unsere Bäuerinnen und Bauern tagtäglich regionale, saisonale Lebensmittel bester Qualität unter Einhaltung höchster Standards produzieren. Derzeit ist es bei verarbeiteten Lebensmitteln aber auch in der Gemeinschaftsverpflegung nicht möglich, die Herkunft der Grundzutaten zu erkennen. Das ändern wir jetzt“, führt Köstinger weiter aus und nennt ein paar Beispiele: „Wenn man sich in der öffentlichen Kantine ein Rindsgulasch bestellt, muss in Zukunft am Menüplan gekennzeichnet sein, woher das Fleisch kommt. Im Supermarkt wird auf der Käseverpackung gekennzeichnet sein, woher die Milch kommt. Am Eiaufstrich wird ersichtlich, ob die Eier aus Österreich stammen.“ Nähere Informationen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung stehen unter www.bmlrt.gv.at zur Verfügung. 

Weitere Fortschritte beim Tierwohl 

Der Ministerrat hat heute auch neue Fortschritte beim Thema Tierwohl beschlossen, Konkret wurden Novellierungen für das Tierschutzgesetz, die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tiertransportgesetz zur Begutachtung vorgelegt. „Wir entwickeln die hohen Standards in Österreich weiter. Entscheidend ist, dass wir diesen Weg gemeinsam mit unseren Bäuerinnen und Bauern gehen“, so Köstinger und bedankt sich bei Gesundheitsminister Rauch für die gute Zusammenarbeit.

Konkret wird die heimische Landwirtschaft mit jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderung für Tierwohl-freundliche Ställe und einer teilweisen Abgeltung der Mehrkosten über verschiedene Maßnahmen im ÖPUL-Programm unterstützt. In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik stehen Österreich ab 2023 zudem 20 Millionen Euro pro Jahr für mehr Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung. „Entscheidend ist, dass wir bei den Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr Bewusstsein für die hohen Standards in Österreich schaffen, damit sie beim Einkauf auch zu den heimischen Tierwohl-Produkten greifen“, schließt Köstinger.