Köstinger/Schmuckenschlager: Weinwirtschaft spürt Folgen der Corona-Krise

Unterstützung für die Weinwirtschaft
Foto: BML / Paul Gruber

Maßnahmenbündel für Absatz-, Investitionsförderungen, Abschaffung der Schaumweinsteuer und im Notfall eine Förderung für die Bereitstellung von Wein für Desinfektionsmittel bringt notwendige Entlastungen.

Die aufgrund der Corona-Krise notwendige Schließung der Gastronomie und der Stillstand des gesellschaftlichen Lebens führten weltweit zu starken Rückgängen im Weinabsatz. In Österreich wurden im Jahr 2019 rund 220 Mio. Liter Wein konsumiert, von denen rund 80% heimischen Ursprungs waren. Der größte Teil des Weins in Österreich wird in der Gastronomie, beim Heurigen, bei gesellschaftlichen Ereignissen, etc. getrunken. Dieser Konsum ist seit Mitte März zur Gänze entfallen. „Die österreichische Weinwirtschaft zählt damit zu den hauptbetroffenen Branchen der Folgen der Coronavirus-Krise. Mit dem Lockdown und den damit verbundenen Schließungen sind ganze Absatzmärkte weggebrochen. Die Direktvermarktung aber auch der Online-Handel konnte einen Teil kompensieren. Für den überschüssigen Wein arbeiten wir gerade eng mit dem Weinbauverband an neuen Absatzmöglichkeiten und im äußersten Notfall wird es auch eine Förderung für die Bereitstellung von Wein für Desinfektionsmittel geben“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und ergänzt: „Diese Maßnahme kann in Anspruch genommen werden, um überschüssige Mengen an Wein zu verarbeiten. Jeden Winzer und jede Winzerin schmerzt es, wenn sein Qualitätsprodukt in dieser Form verarbeitet werden muss. Aber mit dieser Maßnahme kann man einen Absatz finden, ohne den Wein entsorgen zu müssen.“

„Gemeinsam mit der Bundesregierung haben wir es geschafft ein Maßnahmenpaket für die österreichische Weinwirtschaft zu erarbeiten. Um die Winzerinnen und Winzer durch diese Krise zu bringen, haben wir uns der Corona-Krisen-Verordnungen der EU bedient. In diesem Paket ist für jeden Winzer und jede Winzerin eine passende Maßnahme dabei“, erklärt Österreichs Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager.

 

Maßnahmen für die Weinwirtschaft im Überblick:

 

Absatzförderung für Drittlandmärkte

Die Absatzbemühungen im Export werden besonders gefördert. Dazu soll die bestehende Absatzförderung auf Drittlandmärkte im Rahmen des nationalen Stützungsprogrammes ausgedehnt werden. Ausgeweitet werden sowohl die Förderungsgegenstände als auch die Anhebung des vorgesehenen Fördersatzes von 50 auf 60%. Außerdem werden die dafür vorgesehenen Budgetmittel angehoben.

 

Investitionsförderung

Die Investitionsförderung im Rahmen des nationalen Stützungsprogrammes soll weiter ausgebaut werden. Bei besonders qualitätsfördernden Maßnahmen, die vor allem auch aufgrund des Klimawandels notwendig werden, wie Gärsteuerung, Kühlungsinvestitionen etc., wird die Förderintensität von 30 auf 40% angehoben. Neu aufgenommen in die Investitionsförderung werden Lagertanks, aber auch Konzentriermaßnahmen von Most, wie Umkehrosmose und Vakuumdestillation. Gerade die Vakuumdestillation ermöglicht auch die Herstellung von Traubendicksaft.

 

Umstellungsförderung von Weingärten

Die aufgrund des Klimawandels notwendigen Investitionen, wie Bewässerung, sollen vollinhaltlich beibehalten und ausgebaut werden. Dasselbe gilt für die Erhaltung und Rekultivierung von Böschungen und Terrassen. Die klassische Förderung der Umstellung von Weingärten soll nach über 20 Jahren aber angesichts der Marktsituation etwas reduziert werden.

 

Schaumweinsteuer

Die für den österreichischen Schaumwein gegenüber dem italienischen Frizzante wettbewerbsverzerrende Schaumweinsteuer wurde abgeschafft. Dies sichert den Weinabsatz für rund tausend Sektgrundweinerzeuger.

 

Verordnung erlassen - Bereitstellung von Wein für Desinfektionsmittel

Zur Reduzierung der großen Weinlager, die ihren Grund im zusammengebrochenen Corona-Markt, aber auch in den großen Weinernten 2018 und davor haben, kann eine Destillation von Wein durchgeführt werden. Insgesamt sollen rund 10 Mio. l Wein des Jahrgangs 2018 und älter, die am Markt nicht mehr benötigt werden, zu einem Ankaufspreis von 35 Cent/Liter Wein weiterverarbeitet werden. Herangezogen werden dazu Budgetmittel aus dem Stützungsprogramm. Der dabei gewonnene Alkohol soll vorzugsweise zur Herstellung nach wie vor dringend benötigter Desinfektionsmittel verwendet werden.