Köstinger: Entlastung für bäuerliche Familienbetriebe 2021 zwingend notwendig

Nach einem Minus von 10 Prozent im Jahr 2018 ist für 2019 keine Erholung in Sicht.

Im Jahr 2018 sank in Österreich das bäuerliche Einkommen um 10 Prozent. Die Trockenheit und die Folgen des Klimawandels waren die ausschlaggebenden Faktoren, wie der Grüne Bericht belegt. Nach der nunmehr vorliegenden zweiten Vorschätzung im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) der Statistik Austria ist für 2019 mit einer minimalen Erhöhung der Einkommen der bäuerlichen Betriebe von 2,2 Prozent zu rechnen.

 „Die Rahmenbedingungen für Österreichs Landwirtschaft werden von Jahr zu Jahr schwieriger: Bäuerinnen und Bauern sind die ersten Betroffenen des Klimawandels, darüber hinaus sorgen instabile internationale Märkte immer wieder für existenzbedrohende Situationen. Dahingehend war auch 2019 keine Entlastung in Sicht“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Schwierig war das Jahr 2019 nach der Gesamtrechnung der Statistik Austria insbesondere für den Rinder- und vor allem für den Obstsektor, der Milchsektor blieb beim Produktionswert nahezu stabil. Gleichzeitig stiegen der Energie- aber vor allem der Futtermitteleinsatz. Lediglich der Schweinesektor konnte nach vielen schwierigen Jahren aufgrund der höheren Erzeugerpreise eine positive Bilanz ziehen.
 

 Entlastung 2021 zwingend notwendig
 

Der Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches liegt mit rund 7,6 Mrd. Euro um 2,5 Prozent über dem Niveau von 2018. Diese positive Entwicklung spiegelt sich jedoch nicht unmittelbar in allen bäuerlichen Einkommen wider. Um die bäuerlichen Betriebe zu entlasten ,hat die Bundesregierung daher ein Entlastungspaket von bis zu 120 Millionen Euro geschnürt, welches bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird.

 „Landwirtschaftliche Betriebe gehen derzeit durch schwierige Zeiten. Der Preisdruck wird immer größer und es ist keine Entspannung in Sicht. Die Entlastung unserer Bäuerinnen und Bauern hat daher für uns höchste Priorität und zählt zu den ersten großen Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits ab 2021 entlasten wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe spürbar. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig rasch wirksame Maßnahmen sind“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger abschließend.

 

 Maßnahmen der Bundesregierung:

  1. Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf 10% beim fiktiven Ausgedinge

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (Ausgedinge, Verkaufspreis, Pachtzins etc.), sondern auch ein Pauschalbetrag, das so genannte "fiktive Ausgedinge" angerechnet. Hier wird mit Entlastungen von rund 9 Millionen Euro gerechnet. 

  1. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme

Landwirtschaftliche Betriebe sind in immer größerem Ausmaß von Wetterverhältnissen und Risiken abhängig. Trockenheit, Hitze, Unwetterschäden usw. können zu hohen Ernte- und Produktionsausfällen führen. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen soll daher nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über 3 Jahre). Die Einkommenssteuer für teilpauschalierte Betriebe, Einnahmen- und Ausgabenrechner bzw. buchführungspflichtige Betriebe soll auf Basis einer mehrjährigen Durchrechnung ermittelt werden. Diese Maßnahme bringt Entlastungen von 5 bis 10 Millionen Euro.

  1. Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage

Eine Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte (Arbeitnehmer und Selbständige). Dafür sind insgesamt 8,2 Millionen Euro vorgesehen.

  1. Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Unser System hat eine lebenslange Durchrechnung. Jedes Arbeitsjahr wird erfasst. Niedrige Beitragsgrundlagen führen zu geringen Pensionen. Durch die Anhebung steigt Anreiz zur Betriebsübernahme und ist damit wirksamer Ansatz um dem Strukturwandel entgegen zu wirken. Auf diesem Weg können Entlastungen von rund 5 Millionen Euro erreicht werden.

  1. Anhebung der Umsatzgrenze für die buchführungspflichtigen Betriebe

Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze (aller Unternehmen) von 550.000 auf 700.000 (davor nur Landwirtschaft bei 550.000) angehoben.