Landwirtschaft Totschnig: Jetzt Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte beantragen

Antragstellung von 17. April bis 31. Mai 2023 möglich

Viele bäuerliche Haushalte bekommen dieser Tage Post mit guten Nachrichten von ihrem Stromversorger. Um den Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Stromkostenbremse für Haushalte erarbeitet, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist. „Viele bäuerliche Familien beziehen jedoch sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über einen einzigen Stromzählpunkt mit dem Lastprofil ‚Landwirtschaft‘. Damit auch sie Unterstützung aus der Stromkostenbremse erhalten, wird jetzt ein Antragsmodell umgesetzt. Ab 17. April 2023 können diese bäuerlichen Familien um die Stromkostenbremse ansuchen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden.

„Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Deshalb stellen wir mit der Stromkostenbremse sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden. Mit dem 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss entlasten wir zudem unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Denn ohne Strom gibt es keine Lebensmittel“, so der Landwirtschaftsminister.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse vor und wird dem Antrag stattgegeben, wird der Zuschuss automatisch auf der Stromrechnung ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten berücksichtigt. Größere Haushalte mit mehr als drei hautwohnsitzgemeldeten Personen erhalten zudem pro Person Zuschläge, die automatisch, das heißt ohne gesonderten Antrag, gewährt werden.