Landwirtschaft Totschnig: Gemeinsame Agrarpolitik ist Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern

Nationalrat beschließt gesetzliche Grundlage für GAP ab 2023

"Mit dem Beschluss der gesetzlichen Grundlage für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 setzt der Nationalrat heute einen weiteren großen Schritt auf dem Weg, der vor fast vier Jahren begonnen hat. Nach dem ersten Vorschlag der EU-Kommission hätten unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern ein Minus von 770 Millionen Euro im Agrarbudget verkraften müssen. Durch intensive und erfolgreiche Verhandlungen ist es uns gelungen, aus einem Minus ein Plus zu machen: Mit 35 Millionen Euro zusätzlich stehen künftig sogar mehr Mittel in der gesamten Periode zur Verfügung und damit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die Stabilität der heimischen Land- und Forstwirtschaft wie auch für die ländliche Entwicklung. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern“, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bei der Nationalratssitzung.  

Österreich gehört zu den ersten EU-Ländern, die die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der GAP im Parlament behandeln. „Wir machen Tempo bei der nationalen Umsetzung, so schaffen wir Planungssicherheit zur Versorgungssicherheit. Damit unterstützen wir unsere vielfältige Betriebsstruktur und bieten unseren Betrieben im Bereich Acker, Grünland, Tierhaltung und Pflanzenproduktion in all unseren Regionen wichtige Zukunftsperspektiven“, so Totschnig, der auf die positiven Effekte für die heimische Landwirtschaft verweist, unter anderem:

  • Weiterhin Unterstützung in Form von Direktzahlungen.
  • Ländliche Entwicklung und Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und das Budget um 25 Prozent erhöht.
  • Mehr als 40 Prozent der Mittel werden für klimarelevante Maßnahmen verwendet.
  • Investitionen in die biologische Landwirtschaft und besonders tierwohlfreundliche Stallungen werden ausgebaut.
  • Die Ausgleichszulage für unsere Berglandwirtschaft und im benachteiligten Gebiet wird aufgestockt.
  • Unterstützung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Hofübernahme.