Landwirtschaft Totschnig: Abschaffung der Kalten Progression ist wichtige Entlastung für unsere Bäuerinnen und Bauern

Bundesregierung gibt Menschen Geld zurück, das durch Inflation fehlt – Anhebung der Pauschalierungsgrenzen ist weitere Entlastungsmaßnahme für bäuerliche Familienbetriebe

„Mit der Abschaffung der Kalten Progression setzen wir einen historischen Meilenstein. Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und wir als gesamte Bundesregierung setzen alle Hebel in Bewegung, um die Menschen angesichts der Teuerung und Inflation zielgerichtet zu entlasten. Im Sommer haben wir ein 28 Milliarden Euro Anti-Teuerungspaket beschlossen, um den Menschen Geld zurückzugeben, das ihnen die Inflation nimmt. Die Abschaffung der Kalten Progression ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, der auch für eine wichtige Entlastung unserer Bäuerinnen und Bauern sorgt“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig anlässlich des heutigen Ministerrats-Beschlusses.

Teil des Entlastungspakets ist auch die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen: „Zum ersten Mal seit 20 Jahren haben wir es geschafft, die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung in der Landwirtschaft anzuheben. Auch die Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung und Einnahmen aus Nebentätigkeiten werden angepasst. In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist: Uns weiterhin verlässlich mit regionalen Lebensmitteln versorgen. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab“, so Totschnig. Nähere Informationen zur Anhebung der Pauschalierungsgrenzen stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung.