Landwirtschaft Köstinger: „Verlustersatz für die Landwirtschaft startet“

Weinreben
Foto: BML / Alexander Haiden

60 Millionen Euro stehen für indirekt betroffene Branchen in der Landwirtschaft zur Verfügung – Beantragung über die Agrarmarkt Austria (AMA).

„Die notwendigen Schließungen im Tourismus haben massive Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Viele Betriebe sind davon abhängig, dass sie ihre Produkte in die Gastronomie und Hotellerie liefern können. Vom Schweinebetrieb, der das Schnitzelfleisch an Wirtshäuser liefert, bis hin zu den Winzern, die Wein für die Spitzengastronomie oder Hotellerie produzieren. Der Verlustersatz ist für genau diese Betriebe da und soll die größten Verluste abfedern. Dafür stellen wir insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Seit Montag, den 15. Februar 2021, kann der Verlustersatz für die ersten Branchen (Schweine- und Weinbranche) der indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft online beantragt werden. „Wir stehen zu unseren bäuerlichen Familienbetrieben, gerade in schwierigen Zeiten. Ab jetzt kann der Verlustersatz in einem ersten Schritt von Schweinehaltern und Weinbauern beantragt werden. Damit können wir Einkommensverluste zum Teil abfedern. Für den Verlustersatz stehen insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung“, so die Landwirtschaftsministerin.

Verlustersatz Abwicklung über die Agrarmarkt Austria (AMA)

Landwirtschaftliche Betriebszweige, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben, sind anspruchsberechtigt. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. Die Verlustermittlung erfolgt auf pauschale Weise auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Schweinebranche wird der Verlustersatz auf Basis des Deckungsbeitrages berechnet. Der Rückgang muss mindestens 30 Prozent des Deckungsbeitrags betragen, damit ein Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes gewährt werden kann. Für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell auf Basis der Bestandmeldung.

Alle Infos zum Verlustersatz und den COVID-Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft: www.landwirtschaft.at

Beantragung und detaillierte Infos zum Verlustersatz: www.ama.at