Landwirtschaft Köstinger: Wo klare Regeln gelten, muss es auch Kontrolle geben!

Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger präsentierte im Anschluss an den Ministerrat das Plastiksackerl-Verbot ab 2020. Das vorgestellte Maßnahmenpaket trägt zu mehr Abfallvermeidung und Umweltschutz bei.
Foto: BML / Paul Gruber

Nach Selbstverpflichtungserklärung der Handelsketten beschließt der Ministerrat die Einrichtung einer Ombudsstelle.

Landwirtschaftliche Betriebe, verarbeitende Betriebe, Händlerinnen und Händler, Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher sind alle Teil der Lebensmittelversorgungskette. Dabei ist es für kleinere Akteurinnen und Akteure in dieser Kette wahrscheinlicher, dass sie Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken werden. Bäuerinnen und Bauern sind besonders davon betroffen. Einige konkrete Maßnahmen, um bäuerliche Familienbetriebe zu stärken, wurden bereits gesetzt. So präsentierten im Oktober dieses Jahres Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde einen Fairnesskatalog für Unternehmen. Ebenso wurde dieses Jahr mit der Beschwerdeseite der Bundeswettbewerbsbehörde ein anonymes Onlinetool für Beschwerden geschaffen. Ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen unfaire Praktiken ist die im November unterfertigte Erklärung des Lebensmittelhandles und Lebensmitteleinzelhandels, sich zum Fairnesskatalog der Bundeswettbewerbsbehörde zu verpflichten.

Startschuss für unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle

„Jetzt gehen wir in der Bundesregierung noch einen Schritt weiter. Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss soll eine gesetzlich verankerte, staatlich finanzierte, gänzlich unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle geschaffen werden. Dort wo klare Regeln gelten, muss es auch Kontrolle geben“, skizziert Köstinger die nächsten Schritte. Die Ombudsstelle muss gesetzlich verankert sein und ihre Aufgaben werden klar festgelegt. Dazu zählt die anonyme Beratung, die rechtliche Aufklärung, sowie der Informationsaustausch und die Mediation. An diese Ombudsstelle können sich betroffene Personen, insbesondere Bäuerinnen und Bauern, aber auch Erzeugerorganisationen und Unternehmen in Zukunft anonym wenden. „Es muss ersichtlich sein, wo der Schuh drückt, um gemeinsam Schritte ergreifen zu können und unfairen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben“, so Köstinger über den Beschluss und erklärt, dass die Ombudsstelle im Laufe des Jahres 2019 bereits operativ tätig werden soll.

Nähere Infos zu unfairen Geschäftspraktiken finden Sie hier: https://www.bmnt.gv.at/service/presse/land/2018/K-stinger--Ombudsstelle-f-r-mehr-Fairness-in-der-gesamten-Lebensmittelkette.html