AMA (Agrarmarkt Austria)

Antragsformular der Agrarmarkt Austria
Foto: Agrarmarkt Austria

Die Rechtsgrundlage der Institution "Agrarmarkt Austria" bildet das AMA-Gesetz 1992.

Dieser Artikel ist auch auf der englischen Website übersetzt. Wenn im Deutschen Änderungen vorgenommen werden, bitte Bescheid geben an petra.huber@bml.gv.at und infomaster@bml.gv.at, damit die Änderungen auch in der englischen Version übernommen werden können.

Mit dem AMA-Gesetz 1992 wurde unter der Bezeichnung "Agrarmarkt Austria" (AMA) eine juristische Person öffentlichen Rechts eingerichtet.

Mit Verfassungsbestimmung wurde normiert, dass Aufgaben, die der AMA durch Bundesgesetz oder Verordnung übertragen wurden, von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde vollzogen werden können.

Aufgaben der AMA sind insbesondere

  • die Abwicklung der Förderungsverwaltung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (Zahlstelle)
  • die Abwicklung des Agrarmarketings
  • die zentrale Markt- und Preisberichterstattung

Im AMA-Gesetz sind die Organe, Regelungen über die Aufbringung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings sowie die anzuwendenden Verfahrensvorschriften enthalten.

Sie finden hier auch die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings durch die AMA-Marketing-GmbH.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie der Homepage der AMA.

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