HBLA für Forstwirtschaft – Ausbildung zur Forstadjunktin oder zum Forstadjunkt

Gebäude der Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Foto: BML / HBLA Bruck/Mur

Die HBLA für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur ist bundesweit die einzige berufsbildende höhere Schule zur Ausbildung von Forstpersonal Forstadjunkt und Forstadjunktin mit der Berechtigung zur Weiterbildung zum Förster und zur Försterin.

Rechtsgrundlagen

Diese forstliche Schulausbildung ist im § 11 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966; der Lehrplan im BGBl.Nr. 331/2004 geregelt.

Zuständigkeiten

Das Landwirtschaftsministerium ist Schulerhalter und trägt somit die Hauptverantwortung für das Bildungsangebot an den Höheren Schulen im Agrar- und Forstbereich.

Für schulrechtliche und pädagogische Angelegenheiten ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zuständig, welches unter anderem für das Qualitätsmanagementsystem des österreichischen berufsbildenden Schulwesens (QIBB) verantwortlich ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Die rechtlichen Grundlagen sind im land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz und im Schulunterrichtsgesetz geregelt.

Die Zulassungserfordernisse sind

  • die körperliche und konditionelle Eignung für den Beruf,
  • das erfolgreich absolvierte achte Schuljahr und
  • das positiv bestandene Aufnahmeverfahren.

Der Termin für die Anmeldung an der Schule ist jeweils der zweite Freitag nach den Semesterferien.

Ausbildungsformen

Ausbildungsformen sind

  • die fünfjährige (Regel)Ausbildung für Schüler und Schülerinnen, die die Hauptschule oder Unterstufe eines Gymnasiums oder
  • der dreijährige Aufbaulehrgang für Schüler und Schülerinnen, die eine mindestens drei Jahre dauernde land- und forstwirtschaftliche Fachschule

erfolgreich absolviert haben.

Beide Ausbildungsformen schließen mit der Reife- und Diplomprüfung ab.

Bildungsinhalte

Die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur vermittelt eine

  • solide Allgemeinbildung (40 Prozent - Allgemeinbildende Gegenstände),
  • eine universelle Fachausbildung für die Waldbewirtschaftung (in Ökologie, Forsttechnik  und Wirtschaft),
  • verbunden mit praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten.

Schulautonome Pflichtgegenstände und moderne Unterrichtsmethoden entwickeln und fördern

  • die Persönlichkeitsbildung,
  • den Umgang mit Kommunikations- und Präsentationstechniken,
  • die Teamarbeit,
  • den selbständigen Wissenserwerb,
  • die Fremdsprachenkenntnisse,
  • die Entwicklung von Problemlösungsstrategien sowie
  • die Unternehmerkompetenz.

Praxis

Die Fachgegenstände werden durch den praktischen Unterricht in Labors, Werkstätten, in den zwei Lehr- und Versuchsforsten (Gesamtgröße über 700 ha) und durch die betriebliche Pflichtpraxis im Ausmaß von insgesamt 18 Wochen ergänzt.

Weitere Schulische Aktivitäten

  • Projektstudien
  • Theaterfahrten
  • Kulturveranstaltungen im Haus
  • Sportwettkämpfe (Biathlon, Fußball, Handball, Volleyball, ...)
  • Fachexkursionen im In- und Ausland
  • Lehrausgänge
  • Jagdkurse

Living together / Internat

An diesem Schulstandort stehen drei modern eingerichtete Internate mit Zweibettzimmer samt eigener Nasszelle zur Verfügung, welche auch vielen Schülern und Schülerinnen die einen abgelegenen Wohnort haben, eine höhere Schulbildung ermöglichen.

Unter der Aufsicht von ausgebildeten Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen wird gemeinsam gelernt, das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die Gemeinschaft an der Schule gefördert und in der Freizeit viele abwechslungsreiche Aktivitäten angeboten.

Aktivitäten im Internat

  • individuelle Lernbetreuung
  • Internetzugang für Schüler und Schülerinnen
  • Sportaktivitäten (Fitnessraum, Turnsaal, Sportplatz, Sportwochen ..)
  • Freizeitaktivitäten (Tischtennis, Töpfern, Musikraum, Fernseh- und Videoraum, Fotolabor, Fotogruppe, Bastelraum …..)
  • Schülerbibliothek und
  • Luftgewehrschießstätte.

Absolventenverband

Die Interessen der Absolventen und Absolventinnen der Forstschule Bruck an der Mur werden durch den Absolventenverband der Höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft vertreten.

Berechtigungen nach der Reife- und Diplomprüfung

Mit der erfolgreich absolvierten Reife- und Diplomprüfung wird

  • die Studienberechtigung für Universitäten, Fachhochschulen und Akademien,
  • der Ersatz der Lehrzeit für Industriekaufmann,
  • der teilweise Ersatz der Lehrzeit für Bürokaufmann, Großhandelskaufmann, Landschaftsgärtner,
  • der Ersatz der Jägerprüfung,
  • der Ersatz der Forstfacharbeiterprüfung und der Meisterprüfung,
  • der Ersatz der Unternehmerprüfung und
  • das Zertifikat zum „zertifizierten Waldpädagogen“

erlangt.

Standesbezeichnung „Ingenieur“ und "Ingenieurin"

Nach einer mindestens dreijährigen Berufspraxis kann die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur bzw. Ingenieurin" beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden.

Berufschancen

Mit der erfolgreich absolvierten Reife- und Diplomprüfung werden die Berufsbefähigungen eines Forstadjunkten bzw. einer Forstadjunktin, nämlich

  • bei der Bewirtschaftung der österreichischen Wälder als forstliches Fachpersonal eigenverantwortlich mitzuarbeiten und
  • die Aufsicht bei Bautätigkeiten von Forststraßen zu übernehmen

gemäß dem Forstgesetz erlangt.

Der Forstadjunkt bzw. die Forstadjunktin findet darüber hinaus Berufschancen in

  • forstlichen Ziviltechniker- und technischen Büros,
  • Holzeinkauf und Holzhandel,
  • kommunalen und regionalen Bereichen als Verwalter bzw. Verwalterin und Durchführende von forstwirtschaftlichen Aufgaben (Betreuung von Kleinwäldern, Mitarbeit in Waldwirtschaftsgemeinschaften, Bereitstellung erneuerbarer Energie, Baumpflege, Straßenerhaltung etc. ),
  • der Fachberatung für Forstartikel,
  • Nationalparks, im Natur- und Umweltschutz, 
  • der Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Renaturierung,
  • Forstbaumschulen (Landesforstgärten, private Forstgärten),
  • der Anstellung bei der Jägerschaft und wildökologische Projekten und
  • den EDV-Bereichen für Fachanwendungen (GIS, Softwareentwicklung und -anpassung).

Ausbildungsgang zum Förster und zur Försterin

Nach einer 2-jährigen facheinschlägigen Tätigkeit als Forstadjunkt bzw. Forstadjunktin ist die Ablegung der Staatsprüfung für den Försterdienst möglich.

In dieser zweijährigen Berufstätigkeit werden die Forstadjunkten und Forstadjunktinnen an die zukünftige Betriebsleitung herangeführt. Diese Entwicklung wird durch das Angebot von sechs Vorbereitungsmodulen, welche die Forstlichen Ausbildungsstätten des Bundes in Ort bei Gmunden und Ossiach anbieten, unterstützt.

Der Absolvent bzw. die Absolventin der Försterstaatsprüfung  führt den Berufstitels "Förster bzw. Försterin" und ist zur selbständigen Leitung eines Forstbetriebes von 1000 bis 3600 ha gemäß dem Forstgesetz berechtigt.

Försterverband

Der Verband der Förster Österreichs

  • vertritt die Interessen der Forstadjunkten und Forstadjunktinnen sowie der Förster und Försterinnen,
  • betreibt eine Jobbörse,
  • intensiviert internationale Kontakte zu ausländischen Försterverbänden,
  • fördert den Informationsaustausch und die Tätigkeiten der Mitglieder durch Herausgabe von Publikationen und
  • schafft gemeinnützige Einrichtungen (wie z.B. Bildungseinrichtungen, Kassen und Fonds).

Weiterführende Informationen

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