Maßnahme 6: Waldbrandprävention
Die Ziele der Maßnahme sind unter anderem Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung, Vorbeugung von Folgerisiken, generelle Vorsorge für ein klimabedingt steigendes Waldbrandrisiko im Alpenraum sowie Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden.
Was wird gefördert?
Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme 6 wird unter anderem gewährt für:
- Nationale Waldbrand-Risikobewertung, Monitoringprogramme und Frühwarnsysteme
- Präventive Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten
- Schützende Infrastruktur; Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung
- Vorbeugende Maßnahmen gegen Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten, sowie einfache technische Begleitmaßnahmen
- Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand
Wer wird gefördert?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, Forschungseinrichtungen sowie Zusammenschlüsse dieser genannten Förderungswerber
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt online und ist ab 1. Februar 2021 möglich. Mit einem Klick auf die jeweilige Einreichstelle gelangen Sie zur Website, wo Sie Ihren Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen können:
Förderungsansuchen zu nationaler Waldbrand-Risikobewertung, Monitoringprogrammen und Frühwarnsystemen im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls); Diese Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Ansuchen für die weiteren Förderungsgegenstände im Rahmen der Maßnahme 6:
ACHTUNG: Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ (siehe Downloadbereich) vollständig aus und senden dieses anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es darf keine Genehmigung für Förderungen oder Investitionen für die beantragte Förderung/Maßnahme aus anderen öffentlichen Mitteln vorliegen.
- Für die Förderungen der präventiven Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten und der schützenden Infrastruktur sowie für Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung ist der Nachweis eines mittleren bis sehr hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet entsprechend der zur Verfügung gestellten Karte des Forstwirtschaftsministeriums zu bringen.
- Für die beiden oben angeführten Förderungsgegenstände müssen Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche einschlägige Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument vorlegen. Die Anschaffung von Spezialgeräten und -ausrüstung erfolgt auf Basis einer regionalen Waldbrandstrategie.
- Unterliegt der Förderungswerber dem Beihilferecht, wird die Förderung für den Förderungsgegenstand „Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten, Ausbildungsprogramm Waldbrand“ als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
- Darüber hinaus wird die Förderung an die Förderungswerber für den Förderungsgegenstand „Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung“ als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
Beispiele:
Auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums wird ein Call zum Thema „Automatisierte Frühwarnung bei Waldbränden in Österreich“ veröffentlicht. Frau Mayer beschäftigt sich in ihrer Dissertation mit der Warnung der Bevölkerung bei Naturgefahrenereignissen. Da sie die fachlichen Voraussetzungen für den Call erfüllt, reicht sie ein Förderungsansuchen für eine Studie ein. Nachdem ein Expertengremium gemeinsam mit der Bewilligenden Stelle den Antrag geprüft und genehmigt hat, und Frau Mayer die entsprechenden Nachweise für das Vorhaben erbracht hat, wird die Förderung gewährt und durch die AMA ausbezahlt.
Die Agrargemeinschaft Mayerort ist Eigentümerin einer 200 Hektar großen Waldfläche in einem Gebiet mit hohen Waldbrandrisiko mit schlechter Wasserversorgung. Aufgrund der in den vergangenen Jahren auftretenden Zunahme an Trockenperioden und der vermehrten Freizeit-Nutzung der Wälder zur Erholung möchte die Agrargemeinschaft einen Löschteich bauen. Sie wird hinsichtlich der Eignung ihres Geländes für die Maßnahme und der bestehenden Förderungsmöglichkeiten durch den zuständigen Bezirksförster beraten. Sie stellt mit dieser Unterstützung einen Online-Antrag für die Förderung. Nachdem die Agrargemeinschaft die entsprechenden Nachweise für das Vorhaben (u.a. Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet) erbracht hat und die Bewilligende Stelle den Antrag geprüft und genehmigt hat, wird der Agrargemeinschaft die Förderung gewährt und durch die AMA ausbezahlt.
Die Feuerwehr Mayerort musste in der jüngeren Vergangenheit mehrere Kleinbrände im Wald löschen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren auftretenden Zunahme an Trockenperioden und der vermehrten Freizeit-Nutzung der Wälder zur Erholung möchte die Feuerwehr Mayerort Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung (Brandschlapfen, Spezialschläuche, Tankrucksäcke) anschaffen, um im Ereignisfall den Waldbrand schnell und gezielt unter Kontrolle zu bringen. Sie stellt einen Online-Antrag für die Förderung der Spezialgeräte und -ausrüstung. Nachdem die Feuerwehr Mayerort die entsprechenden Nachweise für das Vorhaben (regionale Waldbrandstrategie, Nachweis eines mittleren bis sehr hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet) erbracht hat und die Bewilligende Stelle den Antrag geprüft sowie genehmigt hat, wird der Feuerwehr Mayerort die Förderung gewährt und durch die AMA ausbezahlt.
Abgeschlossene Calls:
Bewusstseinsbildung mit nationaler Relevanz: Die Ziele dieses Aufrufes sind die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz zur Stärkung des Bewusstseins für Waldbrände in der Bevölkerung unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Produkte wie des Aktionsprogramms „Brennpunkt Wald“. Die Einreichfrist war der 28. Februar 2023, 12:00 Uhr.
Nationale Waldbrand-Risikobewertung: Die Ziele dieses Aufrufes sind die Weiterentwicklung der nationalen Waldbrand-Risikobewertung unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Produkte wie des „Aktionsprogramms Brennpunkt Wald“ und der „Einschätzung der Waldbrandgefährdung auf Gemeindeebene in Österreich“. Die Einreichfrist war der 10. Februar 2023, 12:00 Uhr.
Frühwarnsysteme: Ziele dieses Aufrufes sind die Verbesserung von Frühwarnsystemen, sowie die Verknüpfung der vorhandenen Funktionen mit anderen Ressourcen um eine effektivere Nutzung von Frühwarnsystemen zu garantieren. Die Einreichfrist war der 1. Oktober 2021, 12:00 Uhr.
Frühwarnsysteme: Ziele dieses Aufrufes sind Entwicklung von neuen und innovativen Konzepten für den Aufbau eines nationalen Monitoringsystems mit dem Fokus auf Waldbrand sowie Verknüpfung von bestehenden Institutionen und deren Bündelung von Ressourcen um effektivere Monitoringsysteme entwickeln zu können. Die Einreichfrist war der 31. Jänner 2022, 12:00 Uhr.
Weitere Informationen:
Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.