Maßnahme 2: Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
Die Ziele der Maßnahme sind: Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität, Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft sowie Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.
Was wird gefördert?
Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme 2 wird unter anderem gewährt für:
- Waldpflegemaßnahmen
- Maßnahmen gegen Wildschäden
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes
Wer wird gefördert?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts, Forstpflanzenproduzenten (ausschließlich Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes) sowie Zusammenschlüsse dieser genannten Förderungswerber
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt online und ist ab 1. Februar 2021 möglich. Mit einem Klick auf das entsprechende Bundesland gelangen Sie zur Website, wo Sie Ihren Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen können:
ACHTUNG: Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ (siehe Downloadbereich) vollständig aus und senden dieses anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss gewährleistet werden, dass sich mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren, wobei auch die im jeweiligen Bundesland geltenden Förderungsvorgaben einzuhalten sind.
- Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen muss ein mindestens 75%iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt werden.
- Es darf keine Genehmigung für Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln vorliegen.
- Für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche ist die Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument erforderlich.
- Bei Vorhaben gemäß Punkt 3.2.1 „Aufforstung, Kulturpflege, Bestandesumwandlung, Verjüngung sowie Pflegemaßnahmen mit Hilfe der Aktionen: Aufforstung, Kulturpflege nach Aufforstung, Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung, Entwicklung Nebenbestand, Pflege von Waldrändern" ist die Förderung mit maximal 200.000 Euro pro Bundesland je Förderungswerber bzw. im Falle eines Gemeinschaftlichen Rahmenantrags je begünstigter Bewirtschafterin bzw. begünstigtem Bewirtschafter/Betrieb begrenzt.
Beispiel:
Frau Mayer ist Bewirtschafterin einer 0,25 Hektar großen Waldverjüngungsfläche in Niederösterreich. Auf der Fläche finden sich bereits einzelne Verjüngungskerne mit Eiche und Tanne. Als Maßnahme gegen Wildschäden möchte Frau Mayer einen flächigen Zaunschutz für die Waldverjüngung errichten, da vermehrt Rehwildverbiss gegeben ist. Im Waldentwicklungsplan ist für diese Fläche eine geringe Wertigkeit der Schutzfunktion gegeben. Zudem handelt es sich um ein leichtes Gelände mit geringer Neigung. Sie wird hinsichtlich der dazu bestehenden Förderungsmöglichkeiten vom zuständigen Bezirksförster beraten. Sie stellt dann mit dessen Unterstützung einen Online-Antrag für die Förderung eines flächigen Zaunschutzes. Unter den Voraussetzungen wird eine rehwildsichere Ausführung mit einer Seitenlänge von 50 Laufmeter als zweckmäßig erachtet. Daraus ergibt sich eine Gesamtlänge von 200 Laufmeter. Nachdem die Bewilligende Stelle den Antrag geprüft und genehmigt hat, und Frau Mayer die entsprechenden Nachweise für das Vorhaben erbracht hat, wird ihr anhand der Standardkosten und des entsprechenden Förderungssatzes die Förderung in Höhe von 720 Euro für diesen Zaun gewährt und durch die AMA ausbezahlt.
Weitere Informationen:
Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.