Call für Universitären Holzbaulehrgang

Holzgebäude der Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, sowie Lebensmittel- und Biotechnologie Tirol
Foto: Hannes Buchinger

Ab sofort können Anträge bezüglich eines Universitären Holzbaulehrgangs im Sinne eines Mastercurriculums mit 120 ECTS bei der bewilligenden Stelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eingereicht werden. Die Einreichfrist ist der 31.01.2025, 12:00 Uhr.

Zielsetzungen

Um die Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz sowie den verstärkten Einsatz des Rohstoffes Holz im Bauwesen auf allen Ebenen zu forcieren, ist die Einführung eines neuen berufsbegleitenden, universitären Lehrgangs vorgesehen.

Ziel ist es, die Akteure und Akteurinnen der österreichischen Bauwirtschaft zu Experten und Expertinnen im effizienten Holzbau auszubilden. Idealerweise soll dieser Masterlehrgang in Kooperation und Abstimmung mit relevanten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen insbesondere Universitäts- und Fachhochschulstandorten getragen werden.

Der Fokus soll auf einer umfassenden Verbesserung des theoretischen und praktischen Fachwissens der Führungs- und Fachkräften im Bausektor (z.B.: Architekten und Architektinnen, Bauingenieure und Bauingenieurinnen, Planer und Planerinnen) in der Disziplin Holzbau liegen. Damit einhergehend sollen Zweifel an der Anwendung des Werkstoffs Holz minimiert und der Holzbauanteil erhöht werden.

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.01.2025, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.

Weitere Vorgehensweise

Nach formaler Prüfung der eingereichten Dokumente erfolgt eine Begutachtung der Anträge durch eine Expertinnen- und Expertenjury. Unter Berücksichtigung der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium (BWG) eine Förderungsempfehlung aus.
Das zuständige Bundesministerium trifft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klima (BMK) auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums die Förderungsentscheidung.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich im Downloadbereich. 

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