Call für Stiftungsprofessur Engineered Wood and Wood Hybrid Components

Man mit Ledertasche und Buch auf Universitätscampus
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Ab sofort können Anträge bezüglich der Stiftungsprofessur bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH eingereicht werden. Insgesamt stehen für die Stiftungsprofessur 1,2 Mio. Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Einreichfrist ist der 29.01.2025, 12:00 Uhr.

Zielsetzungen

Ziel ist es, die in den letzten Jahrzehnten erfolgten enormen Werkstoff- und Technologieentwicklungen im Bereich Holzbau weiter auszubauen und eine entsprechende Schwerpunktsetzung an österreichischen Universitäten vorzunehmen. Um die steigende Nachfrage an Fachkräften zu bewältigen, ist der Ausbau des Bildungsangebotes essenziell. Spezifisches Fachwissen und gezielte Forschung im Bereich Holz als ökologischer Hybrid-Hightech Leichtbau-Werkstoff in der Mobilität, in der innovativen Infrastruktur und im Verpackungswesen etc. sind notwendig. Daher ist die Stiftungsprofessur speziell dort von Interesse, wo es im Bereich der Grundlagenforschung zur innovativen Anwendung von Holz bereits akademische Kompetenzen gibt, aber die konkrete Etablierung einer Wissenschaftsdisziplin „Engineered Wood and Wood Hybrid Components for dynamic applications“ als Nukleus für die Entwicklung und technologische Umsetzung einer neuen Generation von Holzbasierten Hightech-Werkstoffen für vorwiegend dynamische Beanspruchungen fehlt. Mit der Etablierung der thematisch fokussierten Stiftungsprofessur soll für den Innovationsstandort Österreich der wichtige Bereich von Holz als Hightech-Werkstoff gestärkt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderbar sind öffentliche Universitäten , d.h. Universitäten gem. § 6 UG 2002 und § 1 DUK-Gesetz 2004

Einreichstelle und Einreichfrist

Anträge müssen bis spätestens 29. Jänner 2025, 12:00 Uhr über die Webseite des FFG vollständig eingegeben sein.

Weitere Vorgehensweise

Nach formaler Prüfung der eingereichten Dokumente erfolgt eine Begutachtung der Anträge durch eine Expertinnen- und Expertenjury. Unter Berücksichtigung der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium (BWG) eine Förderungsempfehlung aus.
Das zuständige Bundesministerium trifft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klima (BMK) auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums die Förderungsentscheidung.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Ausschreibungsseite Stiftungsprofessuren der FFG oder im Downloadbereich. 

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