Call CO2-Bonus

Bundesministerin Elisabeth Köstinger nahm an der der Eröffnung des neuen Seminarzentrums aus Holz an der BOKU Wien teil. Das Niedrigstenergiehaus wurde nach Ilse Wallentin benannt, welche vor hundert Jahren als erste Frau an der BOKU promoviert hat.
Foto: BML / Christian Lendl

Ab sofort können Projektanträge zum CO2-Bonus über die Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting eingereicht werden. Insgesamt stehen für den CO2-Bonus weitere 8 Mio. Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Derzeit ist der sechste Call geöffnet, welcher am 29. November 2024 um 12:00 Uhr endet.

CO2-Bonus im Rahmen der Maßnahme 9

Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ setzt der Forstwirtschaftsminister einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz“ des Waldfondsgesetzes um. Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt, von dem alle mit der Waldbewirtschaftung befassten Personen, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Projekteinreichungen sind innerhalb definierter Zeitfester (Calls) möglich. Die einzelnen Calls werden rechtzeitig auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting veröffentlicht.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sonderrichtlinie Waldfonds geändert wird. Genehmigungen im Rahmen dieses Calls werden erteilt, sobald die 3. Änderung der Sonderrichtlinie (GZ 2024-0.280.049) in Kraft getreten ist. Die entsprechenden Änderungen sind im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen, welche sich am Ende dieser Seite im Downloadbereich befinden, bereits berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nach-wachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“). Zweck der Förderung ist die Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

Der Förderungsschwerpunkt umfasst:
1.) den Neubau sowie Zu- und Ausbau von
Holzebäuden für öffentliche Zwecke sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche

2.) den Neubau von mehrgeschossigen Wohnbauten in Holzbauweise mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mindestens 4 Wohneinheiten

3.) den Zu- und Ausbau von Wohnbauten in Holzbauweise (wie z.B. auch Dachgeschoßaufbauten) mit mind. 200 m² zusätzliche Netto-Grundfläche und mindestens 3 zusätzlichen Wohneinheiten

Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße bzw. Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird mit 1,00 Euro je kg verbautem Holz berechnet. Werden neben Holz auch noch andere nachwachsende Rohstoffe zur Dämmung verwendet, erhöht sich die Förderung auf
1,10 Euro je kg verbautem Holz. Die mögliche Förderung beträgt maximal 50% der anrechenbaren Kosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Es kann von einem Antragsteller pro Call/Ausschreibung jeweils nur ein Projekt gefördert werden.

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen von Calls/Ausschreibungen auf der Webseite der KPC eingebracht werden. Die eingelangten Förderungsansuchen sind einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Die Vorhaben werden auf Basis eines Bewertungsschemas qualitativ und quantitativ beurteilt und ausgewählt. Derzeit ist der sechste Call geöffnet, welcher am 29. November 2024 um 12:00 Uhr endet.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Beginn der Maßnahme gilt die effektive Aufnahme der Bauarbeiten beziehungsweise der Liefertermin der förderungsfähigen Holzkonstruktion. Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antragstellung sind umgehend, schriftlich und vor Genehmigung bekannt zu geben.

Wie läuft der Förderungsprozess ab?

Im Rahmen von Calls (die jeweiligen Zeitfenster werden auf der Homepage veröffentlicht), kann eine elektronische Antragstellung auf der Website der KPC erfolgen.

Nach formaler Prüfung und Ermittlung der möglichen Förderungshöhe bewertet eine ExpertInnenkommission die dem jeweiligen Call zugeordneten Projekte in qualitativer Hinsicht und schlägt die besten Projekte zur Förderung vor. Nach Genehmigung des Projektes durch das Forstwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird der Förderungsvertrag erstellt und versendet.

Spätestens 3 Monate nach fristgerechter Umsetzung des Projektes müssen die Endabrechnungsunterlagen übermittelt werden. Danach wird die Umsetzung geprüft und die Förderungsmittel ausgezahlt.

Weiterführende Informationen

Nähere Details können auf der Homepage der KPC eingesehen werden. Telefonische Auskunft erhalten Sie direkt über das Serviceteam "Gebäude in Holzbauweise" der KPC:

T: 01/31 6 31-712
F: 01/31 6 31-104 
umwelt(at)kommunalkredit.at 

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