Call CO2-Bonus

Ab sofort können Projektanträge zum CO2-Bonus über die Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting eingereicht werden. Insgesamt stehen für den CO2-Bonus 20 Mio. Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Derzeit ist der fünfte Call geöffnet, welcher am 29. September 2023 um 24:00 Uhr endet.
CO2-Bonus im Rahmen der Maßnahme 9
Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ setzt der Forstwirtschaftsminister einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz“ des Waldfondsgesetzes um. Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt, von dem alle mit der Waldbewirtschaftung befassten Personen, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Projekteinreichungen sind innerhalb definierter Zeitfester (Calls) möglich. Die einzelnen Calls werden rechtzeitig auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nach-wachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“). Zweck der Förderung ist die Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise1:
- mehrgeschoßige Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mehr als 3 Wohneinheiten
- Gebäude für öffentliche Zwecke mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
- Gebäude für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße bzw. Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche.
Wer ist antragsberechtigt?
Natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird mit 1,00 Euro je kg verbautem Holz berechnet. Werden neben Holz auch noch andere nachwachsende Rohstoffe zur Dämmung verwendet, erhöht sich die Förderung auf
1,10 Euro je kg verbautem Holz. Die mögliche Förderung beträgt maximal 50% der anrechenbaren Kosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Es kann von einem Antragsteller pro Call/Ausschreibung jeweils nur ein Projekt gefördert werden.
Einreichstelle und Einreichfrist
Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen von Calls/Ausschreibungen auf der Webseite der KPC eingebracht werden. Die eingelangten Förderungsansuchen sind einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Die Vorhaben werden auf Basis eines Bewertungsschemas qualitativ und quantitativ beurteilt und ausgewählt. Derzeit ist der fünfte Call geöffnet, welcher am 29. September 2023 um 24:00 Uhr endet.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Im Rahmen von mehreren gleich gestalteten und hintereinander folgenden Calls (die jeweiligen Zeitfenster werden auf der Homepage veröffentlicht), kann eine elektronische Antragstellung auf der Website der KPC erfolgen. Für ein Projekt kann ein beliebiger Call ausgewählt werden.
Nach formaler Prüfung und Ermittlung der möglichen Förderungshöhe bewertet eine ExpertInnenkommission die dem jeweiligen Call zugeordneten Projekte in qualitativer Hinsicht und schlägt die besten Projekte zur Förderung vor. Nach Genehmigung des Projektes durch das Forstwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird der Förderungsvertrag erstellt. Der Förderungsvertrag wird etwa 4 Monate nach Ende des Calls versendet.
Nach fristgerechter Umsetzung des Projektes werden die Endabrechnungsunterlagen übermittelt, die Umsetzung geprüft und die Förderungsmittel ausgezahlt.
Weiterführende Informationen
Nähere Details können auf der Homepage der KPC eingesehen werden. Telefonische Auskunft erhalten Sie direkt über das Serviceteam "Gebäude in Holzbauweise" der KPC:
T: 01/31 6 31-712
F: 01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at